Luzerner Energiegesetz: Ein wichtiger Schritt Richtung Netto-Null 2050
Der Luzerner Kantonsrat hat die Revision des kantonalen Energiegesetzes in erster Lesung deutlich angenommen. Als Hauptverantwortlicher der SP-Fraktion durfte ich das Geschäft von der Vernehmlassung bis zur Beratung im Rat begleiten. Zwei eigene Anträge fanden leider keine Mehrheit – an der Notwendigkeit einer wirksamen und sozialverträglichen Energiepolitik ändert das nichts.
Ein wichtiger Schritt für die Luzerner Energiepolitik
Die Energiewende braucht nicht nur Ziele – sie braucht konkrete Umsetzung. Mit der Revision des kantonalen Energiegesetzes (KEnG) schaffen wir wichtige Voraussetzungen, um die Wärmeerzeugung zunehmend fossilfrei zu gestalten und weitere Klimamassnahmen gesetzlich zu verankern.
Am 19. Oktober 2026 hat der Luzerner Kantonsrat die Vorlage in der ersten Beratung mit 85 zu 25 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Dieses klare Resultat ist ein wichtiges Signal: Der Kanton Luzern soll seinen Weg Richtung Netto-Null 2050 konsequent weitergehen.
Für mich ist dieses Geschäft auch persönlich besonders bedeutend. Es ist das erste grosse Geschäft, das ich als Hauptverantwortlicher der SP-Fraktion von der Vernehmlassung bis zur Behandlung im Kantonsrat begleiten durfte. Es freut mich besonders, dass verschiedene Anliegen, die wir als SP bereits in der Vernehmlassung eingebracht haben, in die nun verabschiedete Vorlage eingeflossen sind.
Die Energiewende konkret voranbringen
In meinem Eintretensvotum habe ich drei zentrale Aspekte hervorgehoben: Wir müssen den Umstieg auf erneuerbare Energien beschleunigen, Fördermittel wirksam einsetzen und die sozialen Auswirkungen der Energiewende berücksichtigen.
Der Ersatz fossiler Heizungen und der Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion sind zentrale Bausteine dieser Transformation. Gleichzeitig muss die Netzinfrastruktur mit dem Ausbau der Photovoltaik Schritt halten. Wenn Solaranlagen Strom produzieren, muss das Netz diesen auch aufnehmen können.
Deshalb habe ich einen Antrag zu § 23 eingereicht. Er sollte die Elektrizitätsverteilwerke verpflichten, überschüssigen dezentral erzeugten Strom abzunehmen und die erforderliche Netzkapazität bereitzustellen. Der Antrag wurde mit 20 zu 88 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
Fördermittel mit Wirkung – und sozialer Verantwortung
Öffentliche Fördergelder sind ein wichtiges Instrument, um die Energiewende zu beschleunigen. Entscheidend ist aber nicht nur, wie viel Geld wir einsetzen, sondern auch, welche zusätzliche Wirkung wir damit erzielen. Fördermittel sollen dort ankommen, wo sie Investitionen auslösen, die ohne Unterstützung nicht oder erst später erfolgen würden.
Mit meinem zweiten Antrag zu § 27 wollte ich deshalb verankern, dass bei der Ausgestaltung der Förderung neben der Wirksamkeit auch die zeitliche Dringlichkeit und die soziale Verträglichkeit der Massnahmen berücksichtigt werden.
Denn energetische Sanierungen sind notwendig. Gleichzeitig müssen wir darauf achten, dass ihre Kosten nicht zu einer zusätzlichen Belastung für Mieterinnen und Mieter werden. Eine erfolgreiche Energiepolitik muss ökologische Wirkung entfalten und sozial tragfähig sein.
Auch dieser Antrag fand keine Mehrheit: Der Kantonsrat lehnte ihn mit 27 zu 76 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Ich halte es dennoch für wichtig, diese Frage weiterzuverfolgen. Die soziale Dimension der Energiewende darf nicht erst dann zum Thema werden, wenn die Kosten bereits bei den Menschen angekommen sind.
Die Arbeit geht weiter
Die erste Beratung ist ein wichtiger Etappenschritt, aber noch nicht der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass die Luzerner Energiepolitik auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert, erneuerbare Energien konsequent voranbringt und öffentliche Mittel möglichst wirksam einsetzt. Ebenso wichtig ist mir, dass wir die sozialen Folgen politischer Entscheidungen ernst nehmen.
Die Energiewende gelingt dann, wenn wir ambitionierte Ziele mit konkreten Massnahmen verbinden – und dabei die Menschen nicht aus dem Blick verlieren.
