Kategorie: Umwelt

Wenn das Land „voll“ wirkt: Ein Fact-Checking zur 10-Millionen-Debatte

Die Kommentarspalten unter Beiträgen von Gegner:innen der „10 Million Schweiz“-Initiative gleichen derzeit weniger einer politischen Diskussion als einer Mischung aus Stammtisch, Weltuntergangsfilm und Endgegner-Level von Facebook-Kommentarspalten.

Und trotzdem: Hinter vielen emotionalen Kommentaren stecken reale Sorgen. Wohnungsnot. Überfüllte Züge. Krankenkassenprämien. Druck im Arbeitsmarkt. Verlust von Grünflächen. Das alles einfach als „Angstmacherei“ abzutun, wäre arrogant – und politisch dumm.

Aber: Nicht alles, was behauptet wird, stimmt auch. Und manche Probleme sind leider deutlich komplexer, als es ein „einfach mal STOPP!“ suggeriert. Die Initiative löst nämlich keine einzige der vielfach angeführten „Sorgen“.

Darum hier ein Versuch eines nüchternen Fact-Checkings. Mit Zahlen. Mit Einordnung. Und ohne den Anspruch, dass man nachher zwingend gleicher Meinung sein muss.

Mein Votum zu den Auswirkungen der „Keine 10-Millionen Schweiz“-Initiative im Luzerner Kantonsrat.

„Die Schweiz platzt aus allen Nähten.“

Die Schweiz wächst stark. Ende 2025 lag die Nettozuwanderung laut Bund bei rund 74’675 Personen. Gleichzeitig wächst die Bevölkerung seit Jahren schneller als in vielen Nachbarstaaten. Wer morgens im Pendlerzug Richtung Zürich steht oder eine Wohnung sucht, merkt sofort: Vieles läuft an der Kapazitätsgrenze.

Doch die Schlussfolgerung „die Zuwanderung ist allein schuld“ stimmt so nicht.

Die Wohnungsnot ist primär das Resultat jahrzehntelanger politischer Entscheidungen und ökonomischen Fehlanreizen. Zu wenig gemeinnütziger Wohnungsbau, ein Immobilienmarkt, der immer stärker nach Rendite statt nach Bedürfnissen funktioniert, Luxussanierungen und ein chronischer Rückstand beim Ausbau der Infrastruktur tragen massiv zur Situation bei.

Und genau hier wird gerne ausgeblendet, wer in der Schweiz seit Jahrzehnten die Mehrheiten hält: In Bundesbern, in vielen Kantonen und in zentralen Fragen von Finanz-, Verkehrs- und Raumplanungspolitik dominieren bürgerliche Parteien. Gerade die SP fordert aber seit Jahren:

  • mehr gemeinnützigen Wohnungsbau,
  • stärkeren Mieterschutz,
  • Investitionen in den öffentlichen Verkehr,
  • strengere Raumplanung gegen Zersiedelung,
  • und eine aktivere Bodenpolitik.

Diese Vorstösse scheitern regelmässig an bürgerlichen Mehrheiten – oft unter aktiver Beteiligung der SVP, die nun gleichzeitig über Wohnungsnot und Infrastrukturprobleme klagt und diese für ihre eigenen Ziele instrumentalisiert – nämlich den Bruch mit Europa und das Umsetzen ihrer xenophoben Weltanschauung.

Mit anderen Worten:
Die Schweiz hat nicht einfach „zu viele Menschen“, sondern vielerorts seit Jahrzehnten zu wenig politische Bereitschaft gezeigt, Wachstum vorausschauend zu gestalten.

„Die Schweiz bildet keine Fachkräfte mehr aus.“

Gerade im Gesundheitswesen ist die Kritik teilweise berechtigt. Die Schweiz hat über Jahre zu wenig Pflegepersonal ausgebildet und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen vieler Berufe verschlechtert. Hohe Belastung, Burnout, Teilzeitdruck und vergleichsweise tiefe Löhne führen dazu, dass viele Menschen den Beruf wieder verlassen.

Darum stammen heute viele Pflegekräfte aus dem Ausland.

Das Problem ist aber nicht einfach „Ausländer statt Schweizer“, sondern wieder ein politisches Versäumnis über Jahrzehnte. Die SP fordert seit langem Ausbildungsoffensiven, bessere Arbeitsbedingungen und höhere Investitionen in Pflege und Bildung. Doch gerade dort wurde durch die bürgerlichen Mehrheit viel zu oft gespart.

Es ist deshalb etwas absurd, wenn ausgerechnet jene politischen Kräfte heute über „zu wenig Fachkräfte“ klagen, die gleichzeitig seit Jahreb bei Bildung, Gesundheitswesen und öffentlicher Infrastruktur jeden zusätzlichen Franken bekämpfen.

„Die Personenfreizügigkeit ist schuld an allem.“

Nein. Aber sie hat Auswirkungen.

Die Personenfreizügigkeit erhöht die Mobilität und erleichtert die Arbeitsmigration. Rund 70 Prozent der EU/EFTA-Zuwanderung erfolgt laut Bund primär wegen Erwerbstätigkeit.

Das hat Vorteile: Unternehmen finden leichter Fachkräfte, Forschung und Hochschulen profitieren von internationaler Vernetzung, die Wirtschaft bleibt dynamisch.

Es hat aber auch Nachteile: Es entsteht mehr Druck auf Infrastruktur, höhere Wohnraumnachfrage und in gewissen Branchen Lohndruck.

Beides gleichzeitig kann wahr sein.

Die politische Debatte ist anspruchsvoll und komplex. Es reicht nicht, einfach nur schwarz-weiss zu denken. Es geht darum, die unbestrittenen positiven Effekte der Personenfreizügigkeit möglichst zu nutzen und die entstehenden Probleme bestmöglich abzufedern. Dies ist ein Spagat. Man kann aber nicht nur in Arbeitskräften denken, diese Menschen sind bereit, die Schweiz auch zu ihrer neuen Heimat zu machen. Das müssen wir berücksichtigen, respektieren und entsprechend investieren. Ganz im Sinne von:

“Wir riefen Arbeiter und es kamen Menschen.“ – Max Frisch

„Es gibt gar keinen Fachkräftemangel – nur Lohndumping.“

Auch das greift zu kurz.

Ja, es gibt Arbeitslose und Unterbeschäftigung. Ja, Lohndruck existiert in einzelnen Branchen real. Und ja: Manche Unternehmen missbrauchen Zuwanderung, um Löhne tief zu halten.

Aber gleichzeitig suchen Branchen wie Pflege, IT, Bau, Ingenieurwesen oder gewisse Handwerksberufe seit Jahren händeringend Personal.

Die Schweiz hat deshalb gleichzeitig:

  • Fachkräftemangel,
  • Fehlanreize im Arbeitsmarkt,
  • und strukturelle Probleme bei Ausbildung und Arbeitsbedingungen.

Das klingt widersprüchlich – ist aber Realität.

Und genau deshalb reichen einfache Parolen wie „Grenzen zu = Problem gelöst“ eben nicht aus.

„Die Linken wollen einfach grenzenlose Migration.“

Das ist ungefähr so präzise wie die Behauptung, die SVP wolle die ganze Schweiz in einen Bauernhof verwandeln.

Die SP vertritt keine „offenen Grenzen“. Sie setzt sich für Personenfreizügigkeit mit flankierenden Massnahmen ein:

  • Lohnschutz,
  • stärkere Kontrollen gegen Lohndumping,
  • Integration,
  • Investitionen in Infrastruktur,
  • und mehr gemeinnützigen Wohnraum.

Man kann diese Ansätze kritisieren. Aber das Märchen einer grenzenlosen Migration entspricht schlicht nicht der Realität und ist auch aus demographischen Gesichtspunkten nicht haltbar.

„Die EU bestimmt längst über die Schweiz.“

Auch das ist überzeichnet.

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und bleibt politisch souverän. Gleichzeitig ist sie wirtschaftlich extrem eng mit Europa verflochten. Rund die Hälfte des Schweizer Aussenhandels läuft mit der EU.

Die Frage lautet deshalb nicht:
„EU oder Schweiz?“

Sondern:
Wie wahrt die Schweiz möglichst viel Eigenständigkeit, ohne gleichzeitig ihre wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und politischen Beziehungen mutwillig zu destabilisieren?

Das ist ein legitimer politischer Zielkonflikt – kein Verrat an der Schweiz.

„Wer gegen die Initiative ist, ignoriert Umwelt und Natur.“

Der ökologische Druck ist real:
Biodiversitätsverlust, Bodenverbrauch, Versiegelung, Verkehr und Ressourcenverbrauch sind ernsthafte Probleme.

Der sogenannte „Swiss Overshoot Day“ lag 2026 bereits am 11. Mai. Würde die ganze Welt so konsumieren wie die Schweiz, wären die jährlich erneuerbaren Ressourcen theoretisch bereits zu diesem Zeitpunkt aufgebraucht.

Aber auch hier gilt:
Die Probleme hängen nicht nur von der Bevölkerungszahl ab, sondern stark von:

  • Konsum,
  • Energiepolitik,
  • Raumplanung,
  • Mobilität,
  • Landwirtschaft,
  • und Bauweise.

Wer ernsthaft Umweltpolitik machen will, kommt deshalb um Fragen von Energie, Verkehr, Raumplanung und nachhaltigem Konsum nicht herum.

„Die Politik hat den Volkswillen ignoriert.“

Dass viele Menschen die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative als ungenügend empfinden, ist offensichtlich. Das hat Vertrauen gekostet.

Die Realität war aber komplizierter:
Die Initiative kollidierte direkt mit bestehenden Verträgen und wirtschaftlichen Interessen.

Das kann man kritisieren. Aber man sollte wenigstens ehrlich sagen, dass es damals eben gerade nicht nur um einen simplen Hebel ging, den man „einfach hätte umlegen“ können.

Um was geht es wirklich?

Die Schweiz steht vor echten Zielkonflikten:

  • wirtschaftliche Offenheit versus Infrastrukturgrenzen,
  • Wachstum versus Umweltbelastung,
  • Fachkräftebedarf versus Wohnraummangel,
  • internationale Vernetzung versus Kontrollverlustgefühl.

Und genau deshalb bringt weder:

  • ein reflexartiges „Alles super!“
    noch
  • ein apokalyptisches „Die Schweiz geht unter!“

wirklich weiter.

Mein Fazit

Viele Menschen spüren realen Druck im Alltag. Das sollte man ernst nehmen und nicht moralisch abkanzeln.

Aber:
Nicht jedes Problem lässt sich auf „die Ausländer“, „die EU“ oder „die Linken“ reduzieren.

Viele der heutigen strukturellen Probleme sind auch Resultat jahrzehntelanger bürgerlicher Mehrheiten, die beim Ausbau von Infrastruktur, Wohnbau, Pflege und Bildung lieber gespart oder blockiert haben – und heute überrascht tun, dass die Schweiz an Kapazitätsgrenzen stösst.

Die Schweiz braucht:

  • mehr Wohnbau,
  • bessere Raumplanung,
  • stärkeren Service public,
  • mehr Investitionen in Bildung und Pflege,
  • funktionierende Integration,
  • und eine ehrliche Diskussion darüber, wie viel Wachstum ein kleines Land langfristig tragen kann.

Denn Politik ist am Ende leider etwas komplexer als ein Facebook-Kommentar in CAPS LOCK mit drei Schweizer Fähnli und einem „AMEN“.

Regierungsrat nimmt mein Anliegen zu Phosphorbelastung ernst

Die Luzerner Mittellandseen sind seit Jahrzehnten ein Mahnmal für die Folgen einer übermässigen Nährstoffbelastung. Baldeggersee, Sempachersee und Hallwilersee müssen bis heute künstlich belüftet werden, damit sie ökologisch nicht kollabieren. Entsprechend erfreut bin ich darüber, dass der Regierungsrat mein Postulat für ein langfristiges Monitoring des Phosphorgehalts in landwirtschaftlich genutzten Böden rund um die Mittellandseen grundsätzlich unterstützt und teilweise erheblich erklären will.

DIe Luzerner Mittelandseen, Bild: Google Maps
DIe Luzerner Mittelandseen. Bild: Google Maps

Der Regierungsrat anerkennt in seiner Antwort klar, dass die Phosphorproblematik weiterhin akut ist und dass der überwiegende Anteil der Belastung aus landwirtschaftlich genutzten Flächen stammt. Besonders wichtig ist für mich: Der Regierungsrat bestätigt ausdrücklich, dass die Entwicklung der Phosphorgehalte in den Böden ein entscheidender Faktor für die langfristige Verbesserung der Situation ist. Damit wird anerkannt, dass wir nicht nur die Symptome in den Seen beobachten dürfen, sondern endlich auch die Entwicklung an der Quelle systematisch verstehen müssen.

Positiv ist zudem, dass der Regierungsrat ein wissenschaftlich fundiertes Konzept für ein langfristiges Monitoring erarbeiten will – mit Fokus auf stark überversorgte Böden im Einzugsgebiet der Mittellandseen. Dass dabei bestehende Erkenntnisse von Agroscope, ETH und weiteren Fachinstitutionen einbezogen werden sollen, ist sinnvoll und notwendig. Gerade bei einer so komplexen Umweltproblematik braucht es belastbare Daten statt ideologischer Grabenkämpfe.

Die Antwort zeigt aber auch, weshalb das Thema politisch lange blockiert war. Bereits früher existierten verschärfte Anforderungen an Bodenproben im Einzugsgebiet der Seen. Diese wurden jedoch 2016 wieder aus der Verordnung gestrichen – unter anderem wegen des hohen Aufwands und Diskussionen über unterschiedliche Messmethoden. Genau hier liegt auch heute der zentrale Fallstrick: Die Gefahr besteht, dass die Komplexität des Problems erneut dazu führt, dass jahrelang Konzepte geschrieben werden, ohne dass schliesslich ein echtes Monitoring aufgebaut wird.

Es ist nachvollziehbar, dass ein flächendeckendes Messnetz mit tausenden potenziellen Standorten anspruchsvoll und teuer wäre. Gerade deshalb begrüsse ich, dass der Regierungsrat verschiedene Varianten mit Kosten-Nutzen-Abwägungen prüfen will. Entscheidend wird aber sein, dass am Ende nicht bloss die Minimalvariante übrig bleibt, die kaum aussagekräftige Resultate liefert. Wenn wir Jahr für Jahr Millionen für technische Notmassnahmen wie die künstliche Belüftung der Seen ausgeben, dann muss auch genügend Wille vorhanden sein, die Ursachen wissenschaftlich sauber zu erfassen.

Ebenfalls wichtig erscheint mir, dass die Regierung die Kommunikation verbessern will. Viele vorhandene Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse seien heute zu komplex oder zu wenig anschaulich aufbereitet. Das deckt sich mit meiner Wahrnehmung. Die Phosphorproblematik beschäftigt den Kanton Luzern seit Jahrzehnten emotional und politisch. Umso wichtiger ist Transparenz: Die Bevölkerung hat ein Recht darauf zu wissen, ob sich die Situation tatsächlich verbessert oder ob die Belastung lediglich verwaltet wird.

Die Antwort des Regierungsrates ist deshalb ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Nun kommt es darauf an, dass aus dem angekündigten Konzept auch konkrete Massnahmen entstehen. Unsere Seen dürfen nicht dauerhaft von künstlicher Sauerstoffzufuhr abhängig bleiben. Wer die Umweltbelastung langfristig senken will, muss die Entwicklung der Böden endlich systematisch beobachten und daraus die richtigen politischen Konsequenzen ziehen.

Mehr Schutz für die Nacht: Warum Luzern verbindliche Regeln gegen Lichtverschmutzung braucht

Mit einer Motion habe ich den Luzerner Regierungsrat aufgefordert, verbindliche gesetzliche Grundlagen zur Reduktion der Lichtverschmutzung im Kanton Luzern zu schaffen. Ziel meines Vorstosses ist es, die bestehenden Empfehlungen des Bundes nicht nur freiwillig anzuwenden, sondern verbindlich im kantonalen Recht zu verankern und durch weitergehende Massnahmen zu ergänzen.

Die Antwort des Regierungsrats zeigt zwar, dass das Problem grundsätzlich anerkannt wird – zufriedenstellend ist sie jedoch nicht.

Ein wachsendes Umweltproblem

Lichtverschmutzung gehört zu den am schnellsten zunehmenden Umweltbelastungen unserer Zeit. Studien zeigen, dass sich die nach oben gerichteten Lichtemissionen in der Schweiz in den letzten Jahrzehnten mehr als verdoppelt haben. Gleichzeitig verschwindet die natürliche Nachtdunkelheit immer mehr: Im Mittelland gibt es seit vielen Jahren kaum noch Orte, an denen der Nachthimmel wirklich dunkel ist.

Die Folgen sind weitreichend. Künstliches Licht in der Nacht stört den natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus von Menschen und Tieren, beeinflusst den Vogelzug, führt zu massiven Verlusten bei Insektenpopulationen und verändert ganze Ökosysteme. Gerade nachtaktive Arten reagieren empfindlich auf künstliche Beleuchtung. Lichtverschmutzung ist deshalb nicht nur ein ästhetisches Problem – sie ist eine ernsthafte Herausforderung für Biodiversität, Gesundheit und Energieeffizienz.

Lichtverschmutzungskarte 2024 der Schweiz. Quelle: DarkSky Switzerland

Empfehlungen des Bundes reichen nicht aus

Der Regierungsrat argumentiert in seiner Antwort, dass bereits heute bei Baugesuchen Auflagen zu Beleuchtungsanlagen gemacht werden und dass sich der Kanton dabei auf die Vollzugshilfe des Bundesamts für Umwelt sowie auf Normen wie die SIA-Norm 491 abstützt.

Das ist grundsätzlich richtig – aber es bleibt ein freiwilliger und fallweiser Ansatz. Die Empfehlungen des Bundes sind nicht verbindlich. Ohne klare gesetzliche Grundlage hängt die Umsetzung stark vom Einzelfall und vom Engagement einzelner Behörden ab. Genau deshalb habe ich gefordert, diese Empfehlungen verbindlich ins kantonale Recht zu überführen.

Der Regierungsrat verweist zudem auf eine geplante Anpassung der kantonalen Umweltschutzverordnung. Darin soll unter anderem ein Verbot von sogenannten Skybeamern – also in den Himmel gerichteten Lichtstrahlern – aufgenommen werden.

Das ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, greift aber deutlich zu kurz. Lichtverschmutzung entsteht nicht nur durch spektakuläre Einzelanlagen wie Skybeamer, sondern vor allem durch die Summe vieler alltäglicher Lichtquellen: Fassadenbeleuchtungen, überdimensionierte Reklamen, unnötig helle Strassen- oder Gartenbeleuchtungen und schlecht ausgerichtete Leuchten.

Andere Kantone gehen deutlich weiter

Während Luzern weiterhin auf unverbindliche Empfehlungen setzt, haben andere Kantone bereits konkrete gesetzliche Regelungen eingeführt.

So enthält etwa der Kanton Aargau seit Jahren Bestimmungen zu Lichtemissionen im Umweltschutzgesetz. Genf hat Ausschaltzeiten für Werbebeleuchtungen festgelegt, Fribourg berücksichtigt den Schutz des Vogelzugs, und der Kanton Zürich plant im Richtplan sogar spezielle Dunkelschutzzonen.

Diese Beispiele zeigen: Der rechtliche Spielraum ist vorhanden – man muss ihn nur nutzen.

Ein kommunales Flickwerk reicht nicht

Der Regierungsrat verweist in seiner Antwort auch darauf, dass einzelne Gemeinden bereits Regelungen in ihren Bau- und Zonenordnungen aufgenommen haben.

Doch gerade hier liegt ein grundlegendes Problem: Lichtverschmutzung macht nicht an Gemeindegrenzen halt.Lichtemissionen wirken über grosse Distanzen und beeinflussen ganze Landschaftsräume. Eine helle Anlage in einer Gemeinde kann die Nachtdunkelheit im Umkreis von mehreren Kilometern beeinträchtigen.

Deshalb ist ein kommunales Flickwerk von Einzelregelungen nicht ausreichend. Wenn jede Gemeinde eigene Vorschriften erlässt – oder eben auch nicht – entsteht ein uneinheitlicher und wenig wirksamer Vollzug.

Der Schutz der Nacht muss deshalb koordiniert auf kantonaler Ebene erfolgen. Nur so lassen sich klare Rahmenbedingungen schaffen, die für alle Gemeinden gelten und die Wirkung von Lichtemissionen tatsächlich reduzieren.

Warum ich an meiner Motion festhalte

Ich begrüsse, dass der Regierungsrat einzelne Massnahmen prüfen will. Doch der vorgeschlagene Ansatz bleibt zu vorsichtig und wird der Dimension des Problems nicht gerecht.

Mit einem Verbot von Skybeamern allein ist es nicht getan. Es braucht verbindliche Regeln für den Umgang mit künstlicher Beleuchtung – etwa klare Anforderungen an Aussenbeleuchtungen, zeitliche Begrenzungen für nicht sicherheitsrelevante Beleuchtung oder planerische Instrumente zum Schutz besonders dunkler Landschaftsräume.

Genau deshalb werde ich im Kantonsrat an der vollständigen Erheblicherklärung meiner Motion festhalten.

Der Schutz der Nacht ist kein Luxus. Er ist ein wichtiger Beitrag zur Biodiversität, zur Lebensqualität der Bevölkerung und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Energie. Der Kanton Luzern sollte hier eine aktive Rolle übernehmen – und nicht darauf warten, dass einzelne Gemeinden das Problem alleine lösen.

Vorsorge statt Verdrängung – Warum ich JA zum Klimafonds sage

Die Schweiz ist vom Klimawandel besonders stark betroffen. Als Binnenland mit sensiblen Alpenräumen, dicht besiedelten Tälern und einer vielfältigen Topographie erwärmt sich unser Land deutlich stärker als der globale Durchschnitt. Die Folgen sind längst sichtbar – schmelzende Gletscher, instabile Berghänge, zunehmende Extremniederschläge und Hitzeperioden.

Wichtige Veränderungen des Schweizer Klimas basierend auf Beobachtungsdaten. (BAFU/MeteoSchweiz (2020), aufdatiert und angepasst)

Ereignisse wie in Blatten oder Brienz sind keine isolierten Naturphänomene. Sie stehen in direktem Zusammenhang mit einer Entwicklung, die sich wissenschaftlich seit Jahren klar abzeichnet. Extremwetterereignisse nehmen zu – in Häufigkeit und Intensität. Sie setzen unsere Ökosysteme unter enormen Druck und stellen gleichzeitig unsere Infrastruktur vor immense Herausforderungen: Verkehrswege, Siedlungen, Energieversorgung und Landwirtschaft sind zunehmend exponiert.

Investieren, bevor es uns überrollt

Die Klimafonds-Initiative setzt genau hier an. Sie will die finanziellen Mittel bereitstellen, damit wir als Gesellschaft diesen Herausforderungen vorausschauend begegnen können.

Ja, das kostet Geld. Aber die Alternative – wegschauen, verharmlosen, nur das absolut Nötigste tun – kommt uns langfristig um ein Vielfaches teurer zu stehen. Jeder Franken, den wir heute in Prävention, Anpassung und Innovation investieren, spart uns morgen ein Mehrfaches an Schadensbehebung, Wiederaufbau, ökologischen und volkswirtschaftlichen Verlusten.

Vorsorge ist keine Ideologie. Sie ist solide Finanzpolitik.

Ein Infrastrukturprojekt für die Zukunft

Der Klimafonds ist im Kern ein Infrastrukturprojekt. Vergleichbar mit dem Bau von Staudämmen zur Sicherung unserer Energieversorgung oder dem gezielten Ausbau der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur, die ebenfalls durch langfristige, strategische Investitionen ermöglicht wurden.

Wir stärken präventiv unsere Resilienz gegenüber den massiven Auswirkungen des Klimawandels. Wir investieren in:

  • den Schutz unserer Naturräume, damit Wälder, Gewässer und Böden Extremereignisse besser abfedern können,
  • die Anpassung unserer Infrastruktur an neue klimatische Realitäten,
  • den massiven und nachhaltigen Ausbau der lokalen Energieproduktion,
  • die Reduktion unserer Abhängigkeit von fossilen Energieimporten.

Gerade als Hochtechnologieland sind wir prädestiniert, hier voranzugehen. Wir verfügen über das Know-how, die Innovationskraft und die Bildungsinstitutionen, um klimafreundliche Technologien weiterzuentwickeln und marktfähig zu machen. Der Klimafonds schafft die nötigen Rahmenbedingungen, damit aus Forschung konkrete Wertschöpfung wird.

Stärkung von Wirtschaft und Bildungsstandort

Klimapolitik ist keine Wachstumsbremse – sie ist eine Zukunftsinvestition. Wer heute in erneuerbare Energien, Speichertechnologien, Gebäudesanierungen, nachhaltige Mobilität und Kreislaufwirtschaft investiert, stärkt morgen den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Gleichzeitig rüsten wir unser Bildungswesen für die Zukunft: Neue Berufsfelder entstehen, bestehende verändern sich. Der Klimafonds ermöglicht Planungssicherheit – für Unternehmen, Hochschulen, Berufsbildung und Kantone.

Verantwortung übernehmen

Die Fakten liegen auf dem Tisch. Die Entwicklungen sind real. Und die Kosten des Nichtstuns sind enorm.

Wir können entweder reagieren, wenn die Schäden bereits angerichtet sind – oder wir können vorausschauend handeln.

Für mich ist klar: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Darum stimme ich überzeugt JA zum Klimafonds.

Schweizer Temperatur seit 1864. Jedes Jahr hat eine andere Farbe. In rot codierte Jahre sind wärmer, blaue kälter als der Durchschnitt der Jahre 1961-1990. Quelle: MeteoSchweiz

JA zur Klimafonds-Initiative – jetzt handeln für Klima, Energie und Zukunft

Am 8. März 2026 stimmt die Schweiz über die Klimafonds-Initiative ab. Die Initiative will, dass der Bund jährlich 0,5 bis 1 % des Bruttoinlandprodukts in einen staatlichen Klimafonds steckt, um Klimaschutz, Energie­wende und Infrastruktur­modernisierung konsequent voranzutreiben. Mit diesen Mitteln sollen erneuerbare Energien, Gebäudesanierungen, Mobilität und Weiterbildung für Fachkräfte nachhaltig gefördert werden.

Der Klimawandel ist längst Realität, auch in der Schweiz: Gletscherschmelze, Hitzetage, extreme Wetterereignisse und steigende Kosten durch klimabedingte Schäden machen deutlich, dass Untätigkeit teuer und riskant ist. Die Klimafonds­Initiative ist ein generationenübergreifendes Projekt, das Risiken reduziert und gleichzeitig Arbeitsplätze, Innovation und Versorgungssicherheit stärkt. 

Warum ich dieses Projekt unterstütze

Als Mitglied des Kantonsrats setze ich mich dafür ein, dass Klimaschutz nicht nur Thema, sondern politischer Schwerpunkt wird. Auf allen Ebenen – lokal, kantonal und national – braucht es mutige Schritte:

  • Investitionen statt Symbolpolitik: Unser Planet hat keine Zeit für halbherzige Politik. Die Klimafonds-Initiative liefert konkrete Finanzmittel, um heute effektiv zu handeln.  
  • Unabhängigkeit statt fossiler Abhängigkeit: Mit der Förderung erneuerbarer Energien bauen wir Versorgungssicherheit auf und reduzieren unsere Abhängigkeit von fossilen Importen.  
  • Gerechter Übergang: Umschulungen und Qualifizierungen – auch ein Teil des Fonds – sorgen dafür, dass niemand auf der Strecke bleibt.  

Meine parlamentarische Arbeit im Kontext

In meiner Rolle als Kantonsrat treibe ich konkrete politische Lösungen voran: 

  • Photovoltaik stärken: Mit meinem Postulat zur Förderung von Investitionen in Photovoltaik auf kantonseigenen Gebäuden will ich das unerschlossene Solar-Potenzial im Kanton nutzen und erneuerbare Energie direkt vor Ort erzeugen.  
  • Langfristiges Monitoring: Ein weiteres Postulat über langfristiges Monitoring des Phosphatgehaltes rund um unsere Seen soll ökologische Risiken besser abbilden und frühzeitig Gegensteuer ermöglichen.  
  • Lichtverschmutzung bekämpfen: Mit meiner Motion zur Reduktion der Lichtverschmutzung setze ich mich für eine bessere Umwelt- und Biodiversitätspolitik im Kanton ein – ein Baustein gesunder Ökosysteme.  
  • Weitere Vorstösse wie effiziente Förderpolitik statt Mitnahmeeffekte bei Steuerabzügen stehen ebenfalls in meinem Portfolio.  

Diese Vorstösse zeigen: Klimaschutz ist für mich nicht nur ein abstraktes Ziel, sondern ein konkreter politischer Auftrag – sowohl auf kantonaler wie auf nationaler Ebene.

Gemeinsam Zukunft gestalten

Die Klimafonds-Initiative ist mehr als eine Abstimmungsvorlage: Sie ist ein Aufruf zum kollektiven Handeln, um Wohlstand, Lebensqualität und ökologische Verantwortung zu verbinden. Die Politik darf nicht länger warten, während Klimarisiken wachsen und Kosten explodieren.

Deshalb: Ja zur Klimafonds-Initiative – für eine starke, klimafreundliche und generationengerechte Schweiz!

Energetische Sanierungen stärken – aber richtig! Warum ich auf gezielte Förderung statt auf pauschale Steuerabzüge setze

In Luzern stehen wir vor einer grundlegenden politischen Frage: Wie fördern wir energetische Sanierungen im Gebäudepark am effektivsten und sozial gerecht? Die Abstimmung vom 28. September 2025 zum Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung inklusive Abschaffung des Eigenmietwerts hat das Thema auf die Agenda gesetzt. Dabei fallen aber wichtige steuerliche Abzüge für Energiespar- und Umweltschutz-Massnahmen weg – ein Problem, das politisch gelöst werden muss.

Zwei politische Vorschläge – zwei grundlegend verschiedene Ansätze

Mein Vorschlag (Postulat P 639)

Ich fordere: Sozial treffsichere, wirkungsorientierte Förderung statt Steuerabzüge.
Der Regierungsrat soll prüfen, wie die wegfallenden steuerlichen Anreize durch gezielte Förderinstrumente ersetzt werden können, die:

  • hohe klimapolitische Wirkung entfalten;
  • sozial gerecht sind und gerade Eigentümer:innen mit tieferem und mittlerem Einkommen erreichen;
  • Mitnahmeeffekte begrenzen, insbesondere bei ohnehin geplanten Investitionen;
  • und Mieter:innen schützen, indem Sanierungen nicht automatisch zu höheren Mieten führen.

Mein Ansatz erkennt an, dass steuerliche Abzüge zwar Anreize schaffen können – sie erwiesen sich aber sozial unausgewogen und wirkten oft zugunsten vermögenderer Haushalte. Eine direkte, zielgerichtete Förderung ist wirkungsvoller und gleichzeitig sozialer.

Vorstoss Karin Andrea Stadelmann (Postulat P 535)

Im Gegensatz dazu will Karin Andrea Stadelmann, dass der Kanton Steuerabzüge für energetische Sanierungen weiterhin ermöglicht, auch nach dem Systemwechsel. Das Postulat fordert den Regierungsrat auf, zu prüfen, wie das kantonale Steuerrecht entsprechend anzupassen sei. Die Argumentation zielt darauf ab, den bisherigen Anreiz-Effekt der Steuerabzüge beizubehalten, damit energetische Sanierungen nicht unattraktiver werden.

In seiner Stellungnahme zum Vorstoss von Karin Andrea Stadelmann erklärt der Regierungsrat das Postulat als erheblich und zeigt sich grundsätzlich bereit, eine Beibehaltung des steuerlichen Energiekostenabzugs im bisherigen Umfang zu prüfen. Gleichzeitig nennt er erhebliche Mindereinnahmen von 40–60 Mio. CHF, die bei Beibehaltung der Abzüge entstehen könnten, und verweist auf die finanzpolitische Handlungsfähigkeit des Kantons, diese abzufedern.
Ich halte diese Haltung für fiskalisch falsch und politisch gefährlich: Die Mitte hat letztes Jahr einer Sparrunde im Kantonsbudget zugestimmt und jetzt will sie gleichzeitig auf 40–60 Mio. CHF Steuereinnahmen verzichten – bei unklarer Wirkung für das Klima und ohne sozialpolitische Absicherung. Steuerliche Abzüge wirken sozial regressiv: Wohlhabende profitieren überdurchschnittlich, während Menschen mit tiefem oder mittlerem Einkommen nur gering oder gar nicht profitieren.
Steuerabzüge sind keine zielgerichtete Klimapolitik: Sie fördern häufig auch Investitionen, die ohnehin geplant wären. Ein Teil der Wirkung verpufft als Mitnahmeeffekt.

Warum gezielte Förderung besser ist

Gezielte Förderprogramme – wie wir sie in unserem Vorstoss fordern – sind:

  • Sozial gerechter: Fördermittel können gezielt auf Bedürftige oder besonders klimapolitisch wirksame Massnahmen gesetzt werden.
  • Effektiver: Fördermittel lassen sich an Energie- und CO₂-Ziele koppeln und schaffen klare steuerbare Anreize.
  • Kombinierbar: Sie können mit bestehenden kantonalen Förderprogrammen koordiniert werden.
  • Steuerliche Abzüge dagegen schaffen wenig Lenkungswirkung und verteilen Vorteile stark asymmetrisch nach Einkommen.

Wir stehen klar für gezielte, sozial gerechte und klimapolitisch wirksame Förderinstrumente statt pauschaler Steuerabzüge. Die Idee, die wegfallenden Abzüge einfach so weiterzuführen, halten wir aus sozial-, klima- und fiskalpolitischen Gründen für falsch. Gerade nach dem Sparkurs-Debakel im letzten Herbst ist es nicht schlau, jetzt freiwillig auf erhebliche Einnahmen zu verzichten – und das ohne überzeugenden Nachweis einer besseren Wirkung für den Klimaschutz.

Unsere Forderung bleibt: Effiziente Förderung statt steuerlicher Mitnahmeeffekte!

Ich begrüsse die Reform der Altlastenfinanzierung – fordere aber mehr finanzielle Solidarität von Kanton und Bund

Ich begrüsse grundsätzlich die geplante Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EGUSG) sowie die dazugehörigen Verordnungsanpassungen. Insbesondere die langfristige Sicherung der Finanzierung von Altlastensanierungen ist aus meiner Sicht ein wichtiger und notwendiger Schritt für einen wirksamen Umwelt- und Gewässerschutz. Hier die Medienmitteilung der SP Kanton Luzern.

Die SP unterstützt im Grundsatz die Ablösung der bisherigen Sonderabgabe durch ein neues Bilanzkonto für Altlasten. Dieses kann Planungssicherheit schaffen und Sanierungen beschleunigen. Voraussetzung dafür sind jedoch klare Regeln, volle Transparenz und ein fairer Kostenteiler. Die vorgeschlagene Finanzierung ausschliesslich über pauschale Gemeindebeiträge nach Bevölkerungszahl lehnt die SP ab, da sie Gemeinden mit geringer Finanzkraft oder hoher Altlastenbelastung benachteiligt. Die geplante Regelung will die Gemeinden zudem weiterhin allein für Ausfallkosten bei Altlasten haftbar machen, was die SP ablehnt. 

„Es kann nicht sein, dass Gemeinden die finanziellen Folgen historischer Umweltverschmutzung alleine tragen müssen – gerade für Altlasten, die sie weder verursacht noch beeinflusst haben“, sagt Marc Horat, SP Kantonsrat und Mitglied der Kommission für Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK).

Solidarische Finanzierung erforderlich  

Stattdessen schlägt die SP eine Kombination aus Verursacher-, Gemeinde-, Kantons- und Bundesbeiträgen vor. Zudem sollen auch bestehende Umweltabgaben oder neue Spezialgebühren wie eine vorgezogene Altlastenabgabe als ergänzende Finanzierungsquellen geprüft werden. Klar ist für Marc Horat: “Das Bilanzkonto darf kein Ersatz für das Verursacherprinzip sein. Wo Verursachende identifizierbar und zahlungsfähig sind, müssen sie konsequent in die Pflicht genommen werden.”

Anpassung der Verordnung ohne Abstriche beim Umweltschutz

Bei den zahlreichen Verordnungsänderungen anerkennt die SP den Bedarf an Bereinigung und Vereinfachung. Gleichzeitig warnt sie vor möglichen Rückschritten beim Vollzug. Insbesondere bei der Luftreinhaltung, der Kontrolle von Feuerungsanlagen, der Lichtemissionen sowie im Gewässerschutz fordert die SP, dass Kontroll- und Berichtspflichten nicht abgeschwächt, sondern gestärkt werden. „Administrative Vereinfachungen sind sinnvoll – aber nur, solange sie nicht auf Kosten von Transparenz und Umweltschutz gehen“, sagt Horat.

Im Bereich des Gewässerschutzes begrüsst die SP die stärkere Verankerung der generellen Entwässerungsplanung (GEP). Diese müsse jedoch ambitioniert ausgestaltet sein und den Herausforderungen des Klimawandels Rechnung tragen. Gemeinden dürfen mit zusätzlichen Anforderungen nicht allein gelassen werden, sondern brauchen fachliche, finanzielle und personelle Unterstützung durch den Kanton.

Die SP verlangt darüber hinaus eine hohe Transparenz bei der neuen Altlastenfinanzierung. Beiträge der Gemeinden, Ausfallkosten, Verursacheranteile und Ausgaben aus dem Bilanzkonto sollen öffentlich ausgewiesen werden.

Mehr Solarstrom im Kanton Luzern – mein Vorstoss für eine zukunftsgerichtete Klimapolitik

Heute steht der Kanton Luzern vor einer zentralen Herausforderung und zugleich einer grossen Chance: Wie schaffen wir es, den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen, dabei unsere Netze stabil zu halten und gleichzeitig die Menschen, die bereits in Solarenergie investiert haben, nicht allein zu lassen? Mit meinem Postulat „Einsatz von Mitteln des Klimafonds für die Umrüstung und den Ausbau bestehender PV-Anlagen“ habe ich genau dieses Ziel in den Fokus gerückt.

Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine neue, bundesweite gesetzliche Regelung zur Solarstromeinspeisung in Kraft: Alle Solaranlagen dürfen künftig nur noch maximal 70 % ihrer Modul-Leistung ins Netz einspeisen. Diese Massnahme dient dazu, Spitzenlasten im Verteilnetz zu dämpfen, das Netz zu entlasten und Platz für zusätzliche Anlagen zu schaffen. Die Regelung ist Teil des neuen Stromgesetzes, das von der Schweizer Stimmbevölkerung getragen wurde und nun von Energieversorgern wie der CKW und weiteren Netzbetreibern umgesetzt wird. 

Für neu installierte Anlagen gilt die Regel bereits ab 2026, für bestehende Anlagen soll sie in den kommenden Jahren ausgeweitet werden. Das Ziel ist richtig und wichtig – um die Energiewende voranzutreiben und Netzengpässe zu vermeiden. Allerdings bringt die Abregelung für Betreiberinnen und Betreiber wirtschaftliche Einbussen von bis zu etwa 3 % der Jahresproduktion mit sich – und das ohne gesetzliche Entschädigungspflicht für Netzbetreiber. Deshalb braucht es nun eine klare und gerechte kantonale Antwort.

Was mein Postulat fordert

Mein Vorstoss an den Luzerner Regierungsrat setzt an genau dieser Stelle an:
Bestehende Produzenten sollen beim Übergang unterstützt werden – und zugleich der Ausbau der Solarstromproduktion verstärkt werden.

Konkret fordert mein Postulat:

  • Fördermittel aus dem kantonalen Klimafonds sollen zur Verfügung gestellt werden, um die technische Umrüstung bestehender PV-Anlagen auf die neue Einspeiseregelung zu erleichtern.
  • Entscheidend dabei: Die Förderung soll an zusätzliche Wirkungen gekoppelt werden, nämlich an einen Ausbau der bestehenden Anlage – z. B. um 3–5 % mehr Leistung,
    oder an die Installation lokaler Speichersysteme, die helfen, Netzspitzen zu reduzieren und den Eigenverbrauch zu erhöhen.
  • Damit soll die wirtschaftliche Belastung durch die Abregelung kompensiert, gleichzeitig aber zusätzlicher Nutzen für Netz und Klima geschaffen werden.
  • Der Regierungsrat soll im Rahmen des Postulats einen konkreten Antrag mit klaren Förderkriterien, einem Budgetbedarf, einem Zeitplan und einer einfachen administrativen Abwicklung vorlegen.

Warum dieses Modell funktioniert

Dieses Vorgehen schafft mehrwertorientierte Anreize statt pauschaler Subventionen. Es kombiniert:

  • Netzentlastung durch regelkonforme Umrüstung,
  • Mehr Solarleistung auf den Dächern,
  • lokale Speicherung zur besseren Nutzung vor Ort,
  • und wirtschaftliche Sicherheit für PV-Betreiberinnen und -Betreiber im Übergang zu den neuen Regeln.

Ein solcher struktureller Anreiz ist besonders wichtig, um Vertrauen in die Energie- und Klimapolitik zu stärken und Investitionen in erneuerbare Energien attraktiv zu halten. Der Vorschlag ist bewusst so formuliert, dass er nicht nur von der SP, sondern auch von bürgerlichen Parteien, insbesondere der Mitte, unterstützt werden kann. Denn er verbindet ökologische Ziele mit wirtschaftlicher Vernunft:

  • Er honoriert bestehende Investitionen,
  • vermeidet unnötige Belastungen für Anlagenbetreiber,
  • fördert zusätzlichen PV-Ausbau und Speicherlösungen,
  • und nutzt gezielt Mittel aus dem Klimafonds ohne neue Belastungen für den Kantonshaushalt.

Fazit: Für eine pragmatische Energiewende im Kanton Luzern

Mit meinem Vorstoss setzen wir ein starkes Signal für eine nachhaltige, gerechte und zukunftsgerichtete Energiepolitik im Kanton Luzern. Es geht nicht nur darum, dass Photovoltaik beiträgt, den Klimawandel zu bekämpfen. Es geht auch darum, bestehende Solarproduzenten nicht zu bestrafen, sondern auf dem Weg in eine erneuerbare Energiezukunft zu unterstützen.

Ich freue mich auf den Dialog mit der Bevölkerung, den Partnern der Energiebranche und den politischen Kolleginnen und Kollegen, um dieses Ziel gemeinsam umzusetzen.

Klimaneutralität muss gefördert werden und attraktiv sein – aber auch sozial gerecht

Ich unterstütze die kantonale Energiegesetz-Revision, verlange jedoch eine verbindliche soziale Abfederung und ambitioniertere Ziele. Hier die Medienmitteilung der SP Kanton Luzern.

Die SP Kanton Luzern begrüsst die vorgeschlagene zweite Etappe der Revision des kantonalen Energiegesetzes (KEnG). Die Vorlage des Regierungsrats geht in die richtige Richtung: Der konsequente Umbau hin zu einer fossilfreien Wärmeerzeugung und verbindliche Klimaziele sind dringend notwendig. Die SP unterstützt die Revision deshalb im Grundsatz. Sie stellt jedoch klare Forderungen, um die Energiewende sozial gerecht, ambitioniert und praxistauglich zu gestalten.

Die Energiewende darf nicht auf Kosten der Mietenden gehen. Wir wollen Klimaschutz mit sozialer Gerechtigkeit verbinden – und nicht gegeneinander ausspielen“, sagt Marc Horat, Kantonsrat und Mitglied der Kommission für Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK).

Soziale Verträglichkeit als Kernforderung

Energetische Sanierungen und Heizungsersatzmassnahmen dürfen nicht zu Mietzinserhöhungen oder Verdrängung führen. Fördermittel sollen deshalb an Mietzinsneutralität gekoppelt werden, insbesondere bei preisgünstigem Wohnraum. Zudem fordert die SP eine gezielte Unterstützung von Eigentümer:innen mit tiefer Finanzkraft sowie von gemeinnützigen Bauträgern.

Kanton soll bis 2040 klimaneutral sein

Die SP fordert, dass der Kanton Luzern als Verwaltungseinheit bis spätestens 2040 klimaneutral arbeitet – und dass diese Vorbildpflicht auch für ausgelagerte Betriebe wie das Luzerner Kantonsspital (LUKS) oder die Luzerner Kantonalbank (LUKB) gilt. Der Klimaschutz muss in der öffentlichen Verwaltung und den ausgelagerten Betrieben konsequent vorgelebt werden.

Wenn der Kanton glaubwürdig sein  will, muss er selbst vorangehen. Klimaneutralität bis 2040, auch für die ausgelagerten Betriebe, ist realistisch und notwendig“, so Horat.

Die SP verlangt in ihrer Vernehmlassungsantwort verbindliche kantonale Ziele zur Erhöhung der Sanierungsquote von Heizsystemen und Wärmedämmung sowie zur Senkung des Energieverbrauchs. Neben den betrieblichen Emissionen müssen künftig auch graue Energie und graue Treibhausgasemissionen berücksichtigt werden.

Förderung und Monitoring

Um die Energiewende sozial abzufedern, sollen Zuschüsse und zinslose Darlehen für einkommensschwache Eigentümer:innen und gemeinnützige Bauträger ausgebaut werden. Ein degressives Fördermodell soll zusätzliche Anreize für rasches Handeln schaffen.Zudem fordert die SP einen jährlichen Treibhausgas-Budgetbericht zur Überprüfung der Zielerreichung entlang des 1.5-Grad-Pfads sowie eine Berichtspflicht über Mietpreisentwicklungen nach Sanierungen.

Praxisnahe Umsetzung und Innovation

Für eine wirksame, aber faire Umsetzung braucht es:

  • Investitionssicherheit für Wärmeverbunde, mit klaren und stabilen Rahmenbedingungen.
  • Nutzung von PV-Überschussstrom für Wärmespeicherung und Förderung lokaler Speicherlösungen in ZEVs und LEGs.
  • Anreize für frühzeitigen Heizungsersatz, beispielsweise über degressive Fördermodelle.
  • Ausbau der kantonalen Beratungsangebote für Eigentümer:innen und Gemeinden.

Zusätzliche Forderungen: Solarstrom, Speicher, klimaneutrales Heizen im Freien

Neben den eigentlichen Revisionsinhalten schlägt die SP zwei Ergänzungen vor:

  • Elektrizitätswerke sollen Solarstrom vollständig abnehmen und bei Bedarf zusätzliche Kapazitäten oder Speicher aufbauen müssen.
  • Heizungen im Freien sollen nur mit erneuerbarer Energie und effizienter Technik betrieben werden dürfen.

Diese Massnahmen beschleunigen den Ausbau erneuerbarer Energien, verbessern die Netzstabilität und verhindern unnötige Energieverluste.

Die SP Kanton Luzern unterstützt die Energiegesetz-Revision klar, fordert aber verbindliche soziale und ökologische Ergänzungen.

Klimaschutz funktioniert nur, wenn er gerecht ist – ökologisch, wirtschaftlich und sozial“, fasst Marc Horat zusammen.

Mit dieser Haltung will die SP sicherstellen, dass die Luzerner Energiewende gemeinsam, wirksam und fair gelingt.

Ich begrüsse die Revision des Energiegesetzes – fordere aber klare Massnahmen für sozialen Ausgleich

Ich unterstütze die vom Regierungsrat vorgeschlagene Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes (KEnG) in ihrer grundsätzlichen Stossrichtung. Die zweite Etappe der Energiestrategie, welche insbesondere den Ersatz fossiler Heizsysteme und höhere energetische Standards im Gebäudesektor vorsieht, ist aus meiner Sicht ein längst überfälliger Schritt auf dem Weg zu einer klimagerechten Zukunft. Hier die Medienmitteilung der SP Kanton Luzern:

«Der Gebäudesektor ist einer der grössten CO₂-Verursacher im Kanton. Es ist richtig und notwendig, dass der Kanton hier mutige Schritte unternimmt und fossile Heizsysteme auslaufen lässt», so Marc Horat, Kantonsrat und Mitglied der Kommission für Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK).

Die SP hat sich in früheren Abstimmungen und politischen Debatten stets für eine konsequente Energiewende ausgesprochen – und sie tut dies auch jetzt. Die geplante Revision bringt den Kanton Luzern in Einklang mit der Energiestrategie 2050 des Bundes und leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der kantonalen Klimaziele.

Soziale Gerechtigkeit darf nicht unter die Räder kommen

Während die SP die inhaltliche Richtung der Vorlage klar unterstützt, warnt sie gleichzeitig vor möglichen sozialen Verwerfungen: Energetische Sanierungen dürfen nicht zu steigenden Mieten und einer Verdrängung von Mietenden führen. In einem angespannten Wohnungsmarkt wie demjenigen des Kantons Luzern darf die ökologische Transformation nicht zulasten der Schwächsten gehen.

«Wer im Namen des Klimas saniert, darf nicht gleichzeitig günstigen Wohnraum vernichten. Klimaschutz und Mieterschutz müssen Hand in Hand gehen», fordert Horat.

Konkret fordert die SP Kanton Luzern:

  • Mieterschutz bei Sanierungen: Sanierungen, die mit öffentlichen Geldern gefördert werden, sollen nur dann zulässig sein, wenn keine überproportionalen Mietzinserhöhungen resultieren oder diese sozial abgefedert werden.
  • Sozial gestaffelte Umsetzungspflichten: Eigentümer:innen mit geringer Finanzkraft oder gemeinnützige Bauträger sollen längere Fristen oder vereinfachte Verfahren erhalten, gekoppelt an gezielte Förderinstrumente.
  • Förderpolitik mit sozialem Fokus: Die kantonalen Fördergelder müssen ausgebaut und stärker auf einkommensschwache Haushalte ausgerichtet werden – insbesondere durch zinslose Darlehen und Investitionsbeiträge für den preisgünstigen Mietwohnungsbau.
  • Transparenz und Kontrolle: Der Kanton soll regelmässig die Auswirkungen der Gesetzesrevision auf die Mietpreisentwicklung erfassen und offenlegen. Nur so lassen sich Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und Gegenmassnahmen ergreifen.
  • Beratungspflicht und Informationsangebote: Hauseigentümer:innen sollen frühzeitig, kostenlos und verbindlich über Fördermöglichkeiten, gesetzliche Vorgaben und sozial verträgliche Sanierungsstrategien informiert werden.

Verantwortung von Politik und Gesellschaft

Die SP Kanton Luzern appelliert an die Verantwortung aller politischen Kräfte, die Energiewende nicht nur ökologisch, sondern auch sozial nachhaltig zu gestalten. Ein ambitioniertes Energiegesetz, das auf breite Akzeptanz stossen soll, muss soziale Realitäten berücksichtigen – und darf nicht auf dem Rücken der Mietenden realisiert werden. «Die Klimakrise ist real – aber soziale Schieflagen sind es auch. Beide Herausforderungen verdienen eine Politik, die hinschaut, eingreift und gerechte Lösungen schafft», fasst Marc Horat zusammen.