JA zur Klimafonds-Initiative – jetzt handeln für Klima, Energie und Zukunft

Am 8. März 2026 stimmt die Schweiz über die Klimafonds-Initiative ab. Die Initiative will, dass der Bund jährlich 0,5 bis 1 % des Bruttoinlandprodukts in einen staatlichen Klimafonds steckt, um Klimaschutz, Energie­wende und Infrastruktur­modernisierung konsequent voranzutreiben. Mit diesen Mitteln sollen erneuerbare Energien, Gebäudesanierungen, Mobilität und Weiterbildung für Fachkräfte nachhaltig gefördert werden.

Der Klimawandel ist längst Realität, auch in der Schweiz: Gletscherschmelze, Hitzetage, extreme Wetterereignisse und steigende Kosten durch klimabedingte Schäden machen deutlich, dass Untätigkeit teuer und riskant ist. Die Klimafonds­Initiative ist ein generationenübergreifendes Projekt, das Risiken reduziert und gleichzeitig Arbeitsplätze, Innovation und Versorgungssicherheit stärkt. 

Warum ich dieses Projekt unterstütze

Als Mitglied des Kantonsrats setze ich mich dafür ein, dass Klimaschutz nicht nur Thema, sondern politischer Schwerpunkt wird. Auf allen Ebenen – lokal, kantonal und national – braucht es mutige Schritte:

  • Investitionen statt Symbolpolitik: Unser Planet hat keine Zeit für halbherzige Politik. Die Klimafonds-Initiative liefert konkrete Finanzmittel, um heute effektiv zu handeln.  
  • Unabhängigkeit statt fossiler Abhängigkeit: Mit der Förderung erneuerbarer Energien bauen wir Versorgungssicherheit auf und reduzieren unsere Abhängigkeit von fossilen Importen.  
  • Gerechter Übergang: Umschulungen und Qualifizierungen – auch ein Teil des Fonds – sorgen dafür, dass niemand auf der Strecke bleibt.  

Meine parlamentarische Arbeit im Kontext

In meiner Rolle als Kantonsrat treibe ich konkrete politische Lösungen voran: 

  • Photovoltaik stärken: Mit meinem Postulat zur Förderung von Investitionen in Photovoltaik auf kantonseigenen Gebäuden will ich das unerschlossene Solar-Potenzial im Kanton nutzen und erneuerbare Energie direkt vor Ort erzeugen.  
  • Langfristiges Monitoring: Ein weiteres Postulat über langfristiges Monitoring des Phosphatgehaltes rund um unsere Seen soll ökologische Risiken besser abbilden und frühzeitig Gegensteuer ermöglichen.  
  • Lichtverschmutzung bekämpfen: Mit meiner Motion zur Reduktion der Lichtverschmutzung setze ich mich für eine bessere Umwelt- und Biodiversitätspolitik im Kanton ein – ein Baustein gesunder Ökosysteme.  
  • Weitere Vorstösse wie effiziente Förderpolitik statt Mitnahmeeffekte bei Steuerabzügen stehen ebenfalls in meinem Portfolio.  

Diese Vorstösse zeigen: Klimaschutz ist für mich nicht nur ein abstraktes Ziel, sondern ein konkreter politischer Auftrag – sowohl auf kantonaler wie auf nationaler Ebene.

Gemeinsam Zukunft gestalten

Die Klimafonds-Initiative ist mehr als eine Abstimmungsvorlage: Sie ist ein Aufruf zum kollektiven Handeln, um Wohlstand, Lebensqualität und ökologische Verantwortung zu verbinden. Die Politik darf nicht länger warten, während Klimarisiken wachsen und Kosten explodieren.

Deshalb: Ja zur Klimafonds-Initiative – für eine starke, klimafreundliche und generationengerechte Schweiz!

Warum die SVP-Halbierungsinitiative unserer Demokratie schadet – auch im Kanton Luzern

Die sogenannte SVP-Halbierungsinitiative verkauft sich als Sparübung – in Wahrheit ist sie ein Frontalangriff auf den medialen Service public und damit auf eine zentrale Grundlage unserer Demokratie. Das betrifft nicht nur «Bern» oder die nationale Politik, sondern ganz konkret auch den Kanton Luzern und die Zentralschweiz.

Gerade für Regionen wie Luzern sind starke öffentlich-rechtliche Medien entscheidend. Regionale Berichterstattung über Kantonsrat, Gemeinden, Abstimmungen, Bildungs-, Verkehrs- oder Sozialpolitik ist für private Medien wirtschaftlich kaum rentabel. Wenn die SRG und ihre regionalen Angebote massiv geschwächt werden, verschwindet genau jene Berichterstattung, die politische Transparenz vor Ort schafft – dort, wo Entscheidungen unseren Alltag direkt betreffen.

Gleichzeitig erleben wir eine grassierende Epidemie von Desinformation und Fake News, befeuert durch soziale Medien und profitorientierte Plattformen. Öffentliche Medien wirken hier als Gegengewicht: Sie sind nicht von Klickzahlen oder Werbekunden abhängig, sondern einem klaren Leistungsauftrag verpflichtet. Für eine vielfältige Region wie die Zentralschweiz bedeutet das: verlässliche Informationen, Einordnung und journalistische Standards statt Zuspitzung und Empörung.

Wer die Finanzierung des Service public halbiert, nimmt bewusst in Kauf, dass regionale Stimmen leiser werden, demokratische Kontrolle geschwächt wird und der öffentliche Diskurs verarmt. Für Luzern hieße das: weniger Sichtbarkeit regionaler Themen, weniger journalistische Präsenz in den Gemeinden und mehr Raum für ungeprüfte Behauptungen.

Die SVP-Halbierungsinitiative ist deshalb keine harmlose Reform, sondern ein Risiko für unsere demokratische Infrastruktur – national wie regional. Gerade im Kanton Luzern brauchen wir starke, unabhängige Medien, die informieren statt polarisieren. Darum gehört diese Initiative klar abgelehnt.

Energetische Sanierungen stärken – aber richtig! Warum ich auf gezielte Förderung statt auf pauschale Steuerabzüge setze

In Luzern stehen wir vor einer grundlegenden politischen Frage: Wie fördern wir energetische Sanierungen im Gebäudepark am effektivsten und sozial gerecht? Die Abstimmung vom 28. September 2025 zum Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung inklusive Abschaffung des Eigenmietwerts hat das Thema auf die Agenda gesetzt. Dabei fallen aber wichtige steuerliche Abzüge für Energiespar- und Umweltschutz-Massnahmen weg – ein Problem, das politisch gelöst werden muss.

Zwei politische Vorschläge – zwei grundlegend verschiedene Ansätze

Mein Vorschlag (Postulat P 639)

Ich fordere: Sozial treffsichere, wirkungsorientierte Förderung statt Steuerabzüge.
Der Regierungsrat soll prüfen, wie die wegfallenden steuerlichen Anreize durch gezielte Förderinstrumente ersetzt werden können, die:

  • hohe klimapolitische Wirkung entfalten;
  • sozial gerecht sind und gerade Eigentümer:innen mit tieferem und mittlerem Einkommen erreichen;
  • Mitnahmeeffekte begrenzen, insbesondere bei ohnehin geplanten Investitionen;
  • und Mieter:innen schützen, indem Sanierungen nicht automatisch zu höheren Mieten führen.

Mein Ansatz erkennt an, dass steuerliche Abzüge zwar Anreize schaffen können – sie erwiesen sich aber sozial unausgewogen und wirkten oft zugunsten vermögenderer Haushalte. Eine direkte, zielgerichtete Förderung ist wirkungsvoller und gleichzeitig sozialer.

Vorstoss Karin Andrea Stadelmann (Postulat P 535)

Im Gegensatz dazu will Karin Andrea Stadelmann, dass der Kanton Steuerabzüge für energetische Sanierungen weiterhin ermöglicht, auch nach dem Systemwechsel. Das Postulat fordert den Regierungsrat auf, zu prüfen, wie das kantonale Steuerrecht entsprechend anzupassen sei. Die Argumentation zielt darauf ab, den bisherigen Anreiz-Effekt der Steuerabzüge beizubehalten, damit energetische Sanierungen nicht unattraktiver werden.

In seiner Stellungnahme zum Vorstoss von Karin Andrea Stadelmann erklärt der Regierungsrat das Postulat als erheblich und zeigt sich grundsätzlich bereit, eine Beibehaltung des steuerlichen Energiekostenabzugs im bisherigen Umfang zu prüfen. Gleichzeitig nennt er erhebliche Mindereinnahmen von 40–60 Mio. CHF, die bei Beibehaltung der Abzüge entstehen könnten, und verweist auf die finanzpolitische Handlungsfähigkeit des Kantons, diese abzufedern.
Ich halte diese Haltung für fiskalisch falsch und politisch gefährlich: Die Mitte hat letztes Jahr einer Sparrunde im Kantonsbudget zugestimmt und jetzt will sie gleichzeitig auf 40–60 Mio. CHF Steuereinnahmen verzichten – bei unklarer Wirkung für das Klima und ohne sozialpolitische Absicherung. Steuerliche Abzüge wirken sozial regressiv: Wohlhabende profitieren überdurchschnittlich, während Menschen mit tiefem oder mittlerem Einkommen nur gering oder gar nicht profitieren.
Steuerabzüge sind keine zielgerichtete Klimapolitik: Sie fördern häufig auch Investitionen, die ohnehin geplant wären. Ein Teil der Wirkung verpufft als Mitnahmeeffekt.

Warum gezielte Förderung besser ist

Gezielte Förderprogramme – wie wir sie in unserem Vorstoss fordern – sind:

  • Sozial gerechter: Fördermittel können gezielt auf Bedürftige oder besonders klimapolitisch wirksame Massnahmen gesetzt werden.
  • Effektiver: Fördermittel lassen sich an Energie- und CO₂-Ziele koppeln und schaffen klare steuerbare Anreize.
  • Kombinierbar: Sie können mit bestehenden kantonalen Förderprogrammen koordiniert werden.
  • Steuerliche Abzüge dagegen schaffen wenig Lenkungswirkung und verteilen Vorteile stark asymmetrisch nach Einkommen.

Wir stehen klar für gezielte, sozial gerechte und klimapolitisch wirksame Förderinstrumente statt pauschaler Steuerabzüge. Die Idee, die wegfallenden Abzüge einfach so weiterzuführen, halten wir aus sozial-, klima- und fiskalpolitischen Gründen für falsch. Gerade nach dem Sparkurs-Debakel im letzten Herbst ist es nicht schlau, jetzt freiwillig auf erhebliche Einnahmen zu verzichten – und das ohne überzeugenden Nachweis einer besseren Wirkung für den Klimaschutz.

Unsere Forderung bleibt: Effiziente Förderung statt steuerlicher Mitnahmeeffekte!

Ich begrüsse die Reform der Altlastenfinanzierung – fordere aber mehr finanzielle Solidarität von Kanton und Bund

Ich begrüsse grundsätzlich die geplante Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EGUSG) sowie die dazugehörigen Verordnungsanpassungen. Insbesondere die langfristige Sicherung der Finanzierung von Altlastensanierungen ist aus meiner Sicht ein wichtiger und notwendiger Schritt für einen wirksamen Umwelt- und Gewässerschutz. Hier die Medienmitteilung der SP Kanton Luzern.

Die SP unterstützt im Grundsatz die Ablösung der bisherigen Sonderabgabe durch ein neues Bilanzkonto für Altlasten. Dieses kann Planungssicherheit schaffen und Sanierungen beschleunigen. Voraussetzung dafür sind jedoch klare Regeln, volle Transparenz und ein fairer Kostenteiler. Die vorgeschlagene Finanzierung ausschliesslich über pauschale Gemeindebeiträge nach Bevölkerungszahl lehnt die SP ab, da sie Gemeinden mit geringer Finanzkraft oder hoher Altlastenbelastung benachteiligt. Die geplante Regelung will die Gemeinden zudem weiterhin allein für Ausfallkosten bei Altlasten haftbar machen, was die SP ablehnt. 

„Es kann nicht sein, dass Gemeinden die finanziellen Folgen historischer Umweltverschmutzung alleine tragen müssen – gerade für Altlasten, die sie weder verursacht noch beeinflusst haben“, sagt Marc Horat, SP Kantonsrat und Mitglied der Kommission für Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK).

Solidarische Finanzierung erforderlich  

Stattdessen schlägt die SP eine Kombination aus Verursacher-, Gemeinde-, Kantons- und Bundesbeiträgen vor. Zudem sollen auch bestehende Umweltabgaben oder neue Spezialgebühren wie eine vorgezogene Altlastenabgabe als ergänzende Finanzierungsquellen geprüft werden. Klar ist für Marc Horat: “Das Bilanzkonto darf kein Ersatz für das Verursacherprinzip sein. Wo Verursachende identifizierbar und zahlungsfähig sind, müssen sie konsequent in die Pflicht genommen werden.”

Anpassung der Verordnung ohne Abstriche beim Umweltschutz

Bei den zahlreichen Verordnungsänderungen anerkennt die SP den Bedarf an Bereinigung und Vereinfachung. Gleichzeitig warnt sie vor möglichen Rückschritten beim Vollzug. Insbesondere bei der Luftreinhaltung, der Kontrolle von Feuerungsanlagen, der Lichtemissionen sowie im Gewässerschutz fordert die SP, dass Kontroll- und Berichtspflichten nicht abgeschwächt, sondern gestärkt werden. „Administrative Vereinfachungen sind sinnvoll – aber nur, solange sie nicht auf Kosten von Transparenz und Umweltschutz gehen“, sagt Horat.

Im Bereich des Gewässerschutzes begrüsst die SP die stärkere Verankerung der generellen Entwässerungsplanung (GEP). Diese müsse jedoch ambitioniert ausgestaltet sein und den Herausforderungen des Klimawandels Rechnung tragen. Gemeinden dürfen mit zusätzlichen Anforderungen nicht allein gelassen werden, sondern brauchen fachliche, finanzielle und personelle Unterstützung durch den Kanton.

Die SP verlangt darüber hinaus eine hohe Transparenz bei der neuen Altlastenfinanzierung. Beiträge der Gemeinden, Ausfallkosten, Verursacheranteile und Ausgaben aus dem Bilanzkonto sollen öffentlich ausgewiesen werden.

Mehr Solarstrom im Kanton Luzern – mein Vorstoss für eine zukunftsgerichtete Klimapolitik

Heute steht der Kanton Luzern vor einer zentralen Herausforderung und zugleich einer grossen Chance: Wie schaffen wir es, den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen, dabei unsere Netze stabil zu halten und gleichzeitig die Menschen, die bereits in Solarenergie investiert haben, nicht allein zu lassen? Mit meinem Postulat „Einsatz von Mitteln des Klimafonds für die Umrüstung und den Ausbau bestehender PV-Anlagen“ habe ich genau dieses Ziel in den Fokus gerückt.

Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine neue, bundesweite gesetzliche Regelung zur Solarstromeinspeisung in Kraft: Alle Solaranlagen dürfen künftig nur noch maximal 70 % ihrer Modul-Leistung ins Netz einspeisen. Diese Massnahme dient dazu, Spitzenlasten im Verteilnetz zu dämpfen, das Netz zu entlasten und Platz für zusätzliche Anlagen zu schaffen. Die Regelung ist Teil des neuen Stromgesetzes, das von der Schweizer Stimmbevölkerung getragen wurde und nun von Energieversorgern wie der CKW und weiteren Netzbetreibern umgesetzt wird. 

Für neu installierte Anlagen gilt die Regel bereits ab 2026, für bestehende Anlagen soll sie in den kommenden Jahren ausgeweitet werden. Das Ziel ist richtig und wichtig – um die Energiewende voranzutreiben und Netzengpässe zu vermeiden. Allerdings bringt die Abregelung für Betreiberinnen und Betreiber wirtschaftliche Einbussen von bis zu etwa 3 % der Jahresproduktion mit sich – und das ohne gesetzliche Entschädigungspflicht für Netzbetreiber. Deshalb braucht es nun eine klare und gerechte kantonale Antwort.

Was mein Postulat fordert

Mein Vorstoss an den Luzerner Regierungsrat setzt an genau dieser Stelle an:
Bestehende Produzenten sollen beim Übergang unterstützt werden – und zugleich der Ausbau der Solarstromproduktion verstärkt werden.

Konkret fordert mein Postulat:

  • Fördermittel aus dem kantonalen Klimafonds sollen zur Verfügung gestellt werden, um die technische Umrüstung bestehender PV-Anlagen auf die neue Einspeiseregelung zu erleichtern.
  • Entscheidend dabei: Die Förderung soll an zusätzliche Wirkungen gekoppelt werden, nämlich an einen Ausbau der bestehenden Anlage – z. B. um 3–5 % mehr Leistung,
    oder an die Installation lokaler Speichersysteme, die helfen, Netzspitzen zu reduzieren und den Eigenverbrauch zu erhöhen.
  • Damit soll die wirtschaftliche Belastung durch die Abregelung kompensiert, gleichzeitig aber zusätzlicher Nutzen für Netz und Klima geschaffen werden.
  • Der Regierungsrat soll im Rahmen des Postulats einen konkreten Antrag mit klaren Förderkriterien, einem Budgetbedarf, einem Zeitplan und einer einfachen administrativen Abwicklung vorlegen.

Warum dieses Modell funktioniert

Dieses Vorgehen schafft mehrwertorientierte Anreize statt pauschaler Subventionen. Es kombiniert:

  • Netzentlastung durch regelkonforme Umrüstung,
  • Mehr Solarleistung auf den Dächern,
  • lokale Speicherung zur besseren Nutzung vor Ort,
  • und wirtschaftliche Sicherheit für PV-Betreiberinnen und -Betreiber im Übergang zu den neuen Regeln.

Ein solcher struktureller Anreiz ist besonders wichtig, um Vertrauen in die Energie- und Klimapolitik zu stärken und Investitionen in erneuerbare Energien attraktiv zu halten. Der Vorschlag ist bewusst so formuliert, dass er nicht nur von der SP, sondern auch von bürgerlichen Parteien, insbesondere der Mitte, unterstützt werden kann. Denn er verbindet ökologische Ziele mit wirtschaftlicher Vernunft:

  • Er honoriert bestehende Investitionen,
  • vermeidet unnötige Belastungen für Anlagenbetreiber,
  • fördert zusätzlichen PV-Ausbau und Speicherlösungen,
  • und nutzt gezielt Mittel aus dem Klimafonds ohne neue Belastungen für den Kantonshaushalt.

Fazit: Für eine pragmatische Energiewende im Kanton Luzern

Mit meinem Vorstoss setzen wir ein starkes Signal für eine nachhaltige, gerechte und zukunftsgerichtete Energiepolitik im Kanton Luzern. Es geht nicht nur darum, dass Photovoltaik beiträgt, den Klimawandel zu bekämpfen. Es geht auch darum, bestehende Solarproduzenten nicht zu bestrafen, sondern auf dem Weg in eine erneuerbare Energiezukunft zu unterstützen.

Ich freue mich auf den Dialog mit der Bevölkerung, den Partnern der Energiebranche und den politischen Kolleginnen und Kollegen, um dieses Ziel gemeinsam umzusetzen.

Klimaneutralität muss gefördert werden und attraktiv sein – aber auch sozial gerecht

Ich unterstütze die kantonale Energiegesetz-Revision, verlange jedoch eine verbindliche soziale Abfederung und ambitioniertere Ziele. Hier die Medienmitteilung der SP Kanton Luzern.

Die SP Kanton Luzern begrüsst die vorgeschlagene zweite Etappe der Revision des kantonalen Energiegesetzes (KEnG). Die Vorlage des Regierungsrats geht in die richtige Richtung: Der konsequente Umbau hin zu einer fossilfreien Wärmeerzeugung und verbindliche Klimaziele sind dringend notwendig. Die SP unterstützt die Revision deshalb im Grundsatz. Sie stellt jedoch klare Forderungen, um die Energiewende sozial gerecht, ambitioniert und praxistauglich zu gestalten.

Die Energiewende darf nicht auf Kosten der Mietenden gehen. Wir wollen Klimaschutz mit sozialer Gerechtigkeit verbinden – und nicht gegeneinander ausspielen“, sagt Marc Horat, Kantonsrat und Mitglied der Kommission für Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK).

Soziale Verträglichkeit als Kernforderung

Energetische Sanierungen und Heizungsersatzmassnahmen dürfen nicht zu Mietzinserhöhungen oder Verdrängung führen. Fördermittel sollen deshalb an Mietzinsneutralität gekoppelt werden, insbesondere bei preisgünstigem Wohnraum. Zudem fordert die SP eine gezielte Unterstützung von Eigentümer:innen mit tiefer Finanzkraft sowie von gemeinnützigen Bauträgern.

Kanton soll bis 2040 klimaneutral sein

Die SP fordert, dass der Kanton Luzern als Verwaltungseinheit bis spätestens 2040 klimaneutral arbeitet – und dass diese Vorbildpflicht auch für ausgelagerte Betriebe wie das Luzerner Kantonsspital (LUKS) oder die Luzerner Kantonalbank (LUKB) gilt. Der Klimaschutz muss in der öffentlichen Verwaltung und den ausgelagerten Betrieben konsequent vorgelebt werden.

Wenn der Kanton glaubwürdig sein  will, muss er selbst vorangehen. Klimaneutralität bis 2040, auch für die ausgelagerten Betriebe, ist realistisch und notwendig“, so Horat.

Die SP verlangt in ihrer Vernehmlassungsantwort verbindliche kantonale Ziele zur Erhöhung der Sanierungsquote von Heizsystemen und Wärmedämmung sowie zur Senkung des Energieverbrauchs. Neben den betrieblichen Emissionen müssen künftig auch graue Energie und graue Treibhausgasemissionen berücksichtigt werden.

Förderung und Monitoring

Um die Energiewende sozial abzufedern, sollen Zuschüsse und zinslose Darlehen für einkommensschwache Eigentümer:innen und gemeinnützige Bauträger ausgebaut werden. Ein degressives Fördermodell soll zusätzliche Anreize für rasches Handeln schaffen.Zudem fordert die SP einen jährlichen Treibhausgas-Budgetbericht zur Überprüfung der Zielerreichung entlang des 1.5-Grad-Pfads sowie eine Berichtspflicht über Mietpreisentwicklungen nach Sanierungen.

Praxisnahe Umsetzung und Innovation

Für eine wirksame, aber faire Umsetzung braucht es:

  • Investitionssicherheit für Wärmeverbunde, mit klaren und stabilen Rahmenbedingungen.
  • Nutzung von PV-Überschussstrom für Wärmespeicherung und Förderung lokaler Speicherlösungen in ZEVs und LEGs.
  • Anreize für frühzeitigen Heizungsersatz, beispielsweise über degressive Fördermodelle.
  • Ausbau der kantonalen Beratungsangebote für Eigentümer:innen und Gemeinden.

Zusätzliche Forderungen: Solarstrom, Speicher, klimaneutrales Heizen im Freien

Neben den eigentlichen Revisionsinhalten schlägt die SP zwei Ergänzungen vor:

  • Elektrizitätswerke sollen Solarstrom vollständig abnehmen und bei Bedarf zusätzliche Kapazitäten oder Speicher aufbauen müssen.
  • Heizungen im Freien sollen nur mit erneuerbarer Energie und effizienter Technik betrieben werden dürfen.

Diese Massnahmen beschleunigen den Ausbau erneuerbarer Energien, verbessern die Netzstabilität und verhindern unnötige Energieverluste.

Die SP Kanton Luzern unterstützt die Energiegesetz-Revision klar, fordert aber verbindliche soziale und ökologische Ergänzungen.

Klimaschutz funktioniert nur, wenn er gerecht ist – ökologisch, wirtschaftlich und sozial“, fasst Marc Horat zusammen.

Mit dieser Haltung will die SP sicherstellen, dass die Luzerner Energiewende gemeinsam, wirksam und fair gelingt.

Ich begrüsse die neue Regelung zu Plakaten und Fahnen – mahne jedoch zur Wachsamkeit

Ich begrüsse die vom Regierungsrat vorgeschlagene Änderung der Reklameverordnung, welche politische Meinungsäusserungen im öffentlichen Raum künftig liberaler regelt. Ich sehe darin einen überfälligen Schritt zur Stärkung der Meinungsfreiheit, fordere jedoch gleichzeitig klare Vollzugshilfen, damit diese Öffnung nicht zur Einschränkung unliebsamer Inhalte missbraucht wird. Hier die Medienmitteilung der SP Kanton Luzern:

Neu sollen politische Meinungsäusserungen wie Fahnen oder Plakate auch dann zulässig sein, wenn sie sich nicht auf eine konkrete Abstimmung oder Wahl beziehen. «Diese Ergänzung schafft Rechtssicherheit für zivilgesellschaftliche Akteure, die sich im öffentlichen Raum engagieren – sei es für Gleichstellung, Klimaschutz oder Menschenrechte», so SP-Kantonsrat Marc Horat. 

In der Praxis wird die Unterscheidung zwischen bewilligungsfreier Meinungsäusserung und bewilligungspflichtiger Werbung zu Unklarheiten führen. Die Partei fordert, dass die Gemeinden und Städte bei der Umsetzung kohärent vorgehen und verlangt vom Kanton eine klare Vollzugshilfe, um Willkür wie beispielsweise eine politisch gefärbte Bewilligungspraxis zu verhindern.

Die SP setzt sich weiterhin für einen vielfältigen, demokratischen öffentlichen Raum ein, in dem gesellschaftliche Anliegen sichtbar und hörbar bleiben. Meinungsfreiheit darf nicht vom Inhalt oder vom Erscheinungsbild abhängen. «Politische Sichtbarkeit im öffentlichen Raum ist kein Privileg, sondern ein Grundrecht», hält Kantonsrat Marc Horat fest.

Ich begrüsse die Revision des Energiegesetzes – fordere aber klare Massnahmen für sozialen Ausgleich

Ich unterstütze die vom Regierungsrat vorgeschlagene Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes (KEnG) in ihrer grundsätzlichen Stossrichtung. Die zweite Etappe der Energiestrategie, welche insbesondere den Ersatz fossiler Heizsysteme und höhere energetische Standards im Gebäudesektor vorsieht, ist aus meiner Sicht ein längst überfälliger Schritt auf dem Weg zu einer klimagerechten Zukunft. Hier die Medienmitteilung der SP Kanton Luzern:

«Der Gebäudesektor ist einer der grössten CO₂-Verursacher im Kanton. Es ist richtig und notwendig, dass der Kanton hier mutige Schritte unternimmt und fossile Heizsysteme auslaufen lässt», so Marc Horat, Kantonsrat und Mitglied der Kommission für Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK).

Die SP hat sich in früheren Abstimmungen und politischen Debatten stets für eine konsequente Energiewende ausgesprochen – und sie tut dies auch jetzt. Die geplante Revision bringt den Kanton Luzern in Einklang mit der Energiestrategie 2050 des Bundes und leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der kantonalen Klimaziele.

Soziale Gerechtigkeit darf nicht unter die Räder kommen

Während die SP die inhaltliche Richtung der Vorlage klar unterstützt, warnt sie gleichzeitig vor möglichen sozialen Verwerfungen: Energetische Sanierungen dürfen nicht zu steigenden Mieten und einer Verdrängung von Mietenden führen. In einem angespannten Wohnungsmarkt wie demjenigen des Kantons Luzern darf die ökologische Transformation nicht zulasten der Schwächsten gehen.

«Wer im Namen des Klimas saniert, darf nicht gleichzeitig günstigen Wohnraum vernichten. Klimaschutz und Mieterschutz müssen Hand in Hand gehen», fordert Horat.

Konkret fordert die SP Kanton Luzern:

  • Mieterschutz bei Sanierungen: Sanierungen, die mit öffentlichen Geldern gefördert werden, sollen nur dann zulässig sein, wenn keine überproportionalen Mietzinserhöhungen resultieren oder diese sozial abgefedert werden.
  • Sozial gestaffelte Umsetzungspflichten: Eigentümer:innen mit geringer Finanzkraft oder gemeinnützige Bauträger sollen längere Fristen oder vereinfachte Verfahren erhalten, gekoppelt an gezielte Förderinstrumente.
  • Förderpolitik mit sozialem Fokus: Die kantonalen Fördergelder müssen ausgebaut und stärker auf einkommensschwache Haushalte ausgerichtet werden – insbesondere durch zinslose Darlehen und Investitionsbeiträge für den preisgünstigen Mietwohnungsbau.
  • Transparenz und Kontrolle: Der Kanton soll regelmässig die Auswirkungen der Gesetzesrevision auf die Mietpreisentwicklung erfassen und offenlegen. Nur so lassen sich Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und Gegenmassnahmen ergreifen.
  • Beratungspflicht und Informationsangebote: Hauseigentümer:innen sollen frühzeitig, kostenlos und verbindlich über Fördermöglichkeiten, gesetzliche Vorgaben und sozial verträgliche Sanierungsstrategien informiert werden.

Verantwortung von Politik und Gesellschaft

Die SP Kanton Luzern appelliert an die Verantwortung aller politischen Kräfte, die Energiewende nicht nur ökologisch, sondern auch sozial nachhaltig zu gestalten. Ein ambitioniertes Energiegesetz, das auf breite Akzeptanz stossen soll, muss soziale Realitäten berücksichtigen – und darf nicht auf dem Rücken der Mietenden realisiert werden. «Die Klimakrise ist real – aber soziale Schieflagen sind es auch. Beide Herausforderungen verdienen eine Politik, die hinschaut, eingreift und gerechte Lösungen schafft», fasst Marc Horat zusammen.

Ein Boden-Phosphat-Monitoring zum Schutz der Mittelland-Seen ist dringend notwendig

Die Luzerner Mittelland-Seen stehen seit Jahrzehnten unter Dauerstress. Der ökologische Zustand von Baldegger-, Sempacher- und Hallwilersee ist seit den 1970er-Jahren ein Dauerthema – Symbol für das Versagen einer Agrarpolitik, die zu lange auf Wachstum statt auf Nachhaltigkeit gesetzt hat. Noch immer drohen die Seen zu kippen. Und noch immer kostet ihre künstliche Rettung – in Form von millionenteuren Belüftungsanlagen – die Öffentlichkeit jedes Jahr viel Geld. Die Ursachen der Belastung müssen wieder systematisch an der Quelle gemessen werden – im Boden. Hier die Medienmitteilung der SP Kanton Luzern:

Der Kantonsrat Marc Horat (SP) hat in der laufenden Session ein Postulat eingereicht, das den Regierungsrat auffordert, gemeinsam mit wissenschaftlichen Partner:innen wie beispielsweise der ETH Zürich ein Monitoring-System für den Phosphatgehalt in Böden rund um die Mittelland-Seen aufzubauen. „Seit Jahrzehnten beobachten wir die Symptome in den Seen. Doch wie sich die Phosphatbelastung im Boden entwickelt, also an der eigentlichen Quelle, wissen wir schlicht nicht, weil die systematische Überwachung dieser Werte vor Jahren eingestellt wurde“, sagt Horat. Dabei sind diese Informationen zentral, um die Wirkung von laufenden Massnahmenpaketen, Agrarprogrammen oder Düngeregeln überhaupt bewerten zu können.

Teure Symptom- statt Ursachenbekämpfung

Heute basiert das kantonale Phosphorprojekt auf gezielten Fördermassnahmen für Landwirt:innen. Diese sind sinnvoll – doch ihre Wirksamkeit lässt sich kaum nachweisen, solange keine bodennahe Datengrundlage existiert. „Es ist ein Blindflug. Wir geben viel Geld aus, wissen aber nicht, ob sich die Situation lokal im Boden verbessert. Das ist ein unhaltbarer Zustand“, betont Horat. Dabei liegt eine Lösung auf der Hand: Ein Wiederaufnehmen des systematischen Bodenmonitorings, das den Verlauf des Phosphatgehalts über Jahre dokumentiert, würde Transparenz schaffen und die langfristige Wirksamkeit von Massnahmen beurteilbar machen.

Ein entsprechender wissenschaftlicher Bericht im Rahmen des Luzerner Phosphorprojekts kommt zum gleichen Schluss: Es fehlen aktuelle belastbare Daten zu den Phosphorvorräten in Böden – obwohl gerade diese entscheidend für den Eintrag in Seen und Flüsse sind.

Seen schützen heisst Verantwortung übernehmen

Die SP fordert, dass der Kanton Luzern Verantwortung übernimmt – für das ökologische Erbe, für die Lebensqualität der Bevölkerung und für die Zukunft der nächsten Generationen. „Es kann nicht sein, dass wir jedes Jahr Millionen in technische Notlösungen investieren, aber gleichzeitig keinen Überblick darüber haben, ob wirklich nachhaltiger gewirtschaftet wird“, so Horat. Es braucht klare Rahmenbedingungen und Unterstützung – aber auch Kontrolle.

Die sozialdemokratische Fraktion ist überzeugt: Der Schutz unserer Seen gelingt nur, wenn wir die Ursachen der Belastung konsequent anpacken. Dazu gehört, dass wir wissen, was in unseren Böden geschieht. Die Zeit der halben Lösungen ist vorbei.

Lichtverschmutzung wirksam reduzieren – Ich fordere verbindliche gesetzliche Massnahmen

Mit einer Motion fordere ich den Regierungsrat auf, endlich verbindliche Regeln zur Reduktion der Lichtverschmutzung im Kanton Luzern zu schaffen. Die bisherigen Empfehlungen des Bundes reichen nicht aus, um die zunehmende Belastung für Mensch, Tier und Umwelt wirksam zu bekämpfen Hier die Medienmittelung dazu der SP Kanton Luzern.

Die Thematik wurde auch von der Presse aufgegriffen, beispielsweise von zentralplus.

Die hellgelbe Fläche zeigt die Fläche, die beleuchtet werden soll – dass die dunkelgelbe und orange Fläche ebenfalls erhellt wird, ist eigentlich unnötig. (Bild: Grafik: Bundesamt für Umwelt)

Lichtverschmutzung ist ein wachsendes Umweltproblem. Die künstliche Aufhellung der Nacht beeinträchtigt den natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus von Menschen und Tieren, gefährdet die Biodiversität und hat negative Auswirkungen auf Gesundheit und Energieverbrauch. Trotzdem stützt sich der Kanton Luzern bislang auf unverbindliche Empfehlungen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) – und verzichtet auf konkrete Vorschriften zur Reduktion unnötiger Lichtemissionen.

In der Luzerner Sternwarte kenne ich mich aus – hier habe ich über viele Jahre öffentliche Führungen gemacht. (Bild: Michele Keller)

„Der wirksame Schutz der Nacht ist längst überfällig“, sagt SP-Kantonsrat und Astrophysiker Marc Horat, der das Planetarium im Verkehrshaus leitet. „Andere Kantone wie Aargau, Zürich, Genf oder Fribourg gehen mit gutem Beispiel voran und haben klare Regeln geschaffen. Luzern hinkt hinterher – dabei ist der gesetzliche Spielraum längst vorhanden.“

Die SP-Motion verlangt, dass die Empfehlungen des Bundes verbindlich in kantonales Recht überführt und durch weitergehende Massnahmen ergänzt werden. Dazu gehören unter anderem gesetzlich festgelegte Ausschaltzeiten für nicht sicherheitsrelevante Beleuchtungen wie Schaufenster oder Werbescreens (z. B. zwischen 22:00 und 06:00 Uhr), eine konsequente Bewilligungspflicht für besonders emissionsintensive Anlagen wie Reklameleuchten sowie der Schutz empfindlicher Gebiete durch sogenannte Dunkelschutzzonen im Richtplan. Auch der verbindliche Einsatz der SIA-Norm 491 («Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum») in Bau- und Nutzungsplanungen wird gefordert.

Internationale Beispiele wie Österreich, konkrete kantonale Umsetzungen in Genf, Aargau und Zürich oder Städte wie Bern und Luzern zeigen: Lichtemissionen lassen sich mit gut ausgestalteten Vorgaben reduzieren – ohne Einschränkungen für die Sicherheit oder das gesellschaftliche Leben.

„Wir müssen die Nacht als schützenswerten Raum ernst nehmen“, so Horat. „Mit einer klaren gesetzlichen Grundlage kann Luzern zum Vorbild werden – für Mensch, Natur und die nachfolgenden Generationen.“