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Kantonsrat will Lichtverschmutzung eindämmen – ein wichtiger erster Erfolg

Der Luzerner Kantonsrat hat meinem Vorstoss zur Reduktion der Lichtverschmutzung zugestimmt. Mit 67 zu 39 Stimmen wurde das Anliegen als Postulat erheblich erklärt – und das gegen den Antrag des Regierungsrats, der den Vorstoss lediglich teilweise entgegennehmen wollte. Auch wenn ich mir eine Überweisung als Motion gewünscht hätte, ist das ein wichtiger Erfolg. Der Kantonsrat hat damit ein klares Signal ausgesendet: Lichtverschmutzung ist kein Randthema, sondern ein Umweltproblem, das ernst genommen werden muss.

Ein unterschätztes Umweltproblem

Lichtverschmutzung nimmt seit Jahren kontinuierlich zu. Wer – so wie ich – seit Jahrzehnten regelmässig unter dem Nachthimmel unterwegs ist, stellt fest: Wirklich dunkle Nächte sind selten geworden. Der Sternenhimmel verschwindet zunehmend hinter einem künstlichen Lichtschleier. Dabei geht es längst nicht nur um Astronomie oder Romantik. Künstliches Licht in der Nacht hat nachweisbare Auswirkungen auf die Biodiversität, stört den natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus von Menschen und Tieren und führt zu unnötigem Energieverbrauch. Besonders Insekten, Fledermäuse und Zugvögel reagieren empfindlich auf künstliche Beleuchtung. Gleichzeitig zeigen zahlreiche wissenschaftliche Studien Zusammenhänge zwischen nächtlicher Lichtexposition, Schlafstörungen, erhöhtem Stress und gesundheitlichen Risiken.

Auswirkungen von Lichtverschmutzung auf den Nachthimmel.
Quelle: Sternwarte Hubelmatt, Luzern

Warum der bisherige Ansatz nicht genügt

In meiner Motion habe ich gefordert, die Empfehlungen des Bundesamts für Umwelt verbindlich im kantonalen Recht zu verankern und den gesetzlichen Spielraum konsequent zu nutzen. Andere Kantone wie Aargau oder Genf zeigen bereits heute, dass dies möglich ist. Der Regierungsrat wollte dagegen lediglich einzelne Anpassungen – insbesondere das Verbot von Skybeamern – umsetzen und den Vorstoss nur teilweise als Postulat überweisen. Das greift aus meiner Sicht zu kurz. Lichtverschmutzung entsteht nicht durch wenige spektakuläre Lichtquellen, sondern durch die Summe unzähliger Beleuchtungen: Reklamen, Fassaden, Sportanlagen, Parkplätze oder unnötig helle Aussenbeleuchtungen. Gerade deshalb braucht es klare und verbindliche Rahmenbedingungen.

Licht kennt keine Gemeindegrenzen

In der Debatte wurde mehrfach darauf verwiesen, dass Gemeinden bereits heute eigene Regelungen erlassen könnten. Ich begrüsse kommunale Initiativen ausdrücklich. Projekte wie der Plan Lumière der Stadt Luzern oder intelligente Beleuchtungslösungen in einzelnen Gemeinden zeigen, dass Verbesserungen möglich sind. Trotzdem bleibt das Grundproblem bestehen: Licht macht nicht an Gemeindegrenzen halt. Eine optimal geplante Beleuchtung in einer Gemeinde verliert einen grossen Teil ihrer Wirkung, wenn wenige Kilometer weiter grossflächige Lichtemissionen den Nachthimmel aufhellen. Lichtverschmutzung ist deshalb kein kommunales, sondern ein regionales Problem. Genau deshalb braucht es eine koordinierte kantonale Strategie. Einheitliche Regeln schaffen zudem Transparenz und faire Rahmenbedingungen für Unternehmen. Statt eines Flickenteppichs unterschiedlichster kommunaler Vorschriften profitieren auch Gewerbe und Wirtschaft von klaren, für alle geltenden Standards.

Zunahme von Lichtemissionen im Zeitraum von 1994 bis 2020.
Quelle: BAFU

Jetzt ist der Regierungsrat am Zug

Mit der Überweisung als Postulat ist die Arbeit nicht abgeschlossen – sie beginnt jetzt erst. Der Regierungsrat ist nun beauftragt, konkrete Massnahmen zu prüfen und aufzuzeigen, wie die Lichtverschmutzung im Kanton Luzern wirksam reduziert werden kann. Ich werde diesen Prozess aufmerksam begleiten und mich weiterhin dafür einsetzen, dass aus der Prüfung konkrete Verbesserungen entstehen. Denn unser Ziel sollte nicht sein, möglichst viel Licht zu produzieren. Unser Ziel sollte sein, das richtige Licht am richtigen Ort zur richtigen Zeit einzusetzen. Davon profitieren Natur, Mensch und letztlich auch die Wirtschaft.

Ich danke allen Ratskolleginnen und Ratskollegen, die dieses Anliegen unterstützt haben. Gemeinsam haben wir einen wichtigen ersten Schritt für den Schutz unserer Nachtlandschaften gemacht.

Medienbericht swissinfo.
Beitrag im SRF Regionaljournal
Vollzugshilfe des Bundes zu Lichtemissionen (PDF)
Hintergrundinfos auf darksky.ch

Lichtverschmutzung wirksam reduzieren – Ich fordere verbindliche gesetzliche Massnahmen

Mit einer Motion fordere ich den Regierungsrat auf, endlich verbindliche Regeln zur Reduktion der Lichtverschmutzung im Kanton Luzern zu schaffen. Die bisherigen Empfehlungen des Bundes reichen nicht aus, um die zunehmende Belastung für Mensch, Tier und Umwelt wirksam zu bekämpfen Hier die Medienmittelung dazu der SP Kanton Luzern.

Die Thematik wurde auch von der Presse aufgegriffen, beispielsweise von zentralplus.

Die hellgelbe Fläche zeigt die Fläche, die beleuchtet werden soll – dass die dunkelgelbe und orange Fläche ebenfalls erhellt wird, ist eigentlich unnötig. (Bild: Grafik: Bundesamt für Umwelt)

Lichtverschmutzung ist ein wachsendes Umweltproblem. Die künstliche Aufhellung der Nacht beeinträchtigt den natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus von Menschen und Tieren, gefährdet die Biodiversität und hat negative Auswirkungen auf Gesundheit und Energieverbrauch. Trotzdem stützt sich der Kanton Luzern bislang auf unverbindliche Empfehlungen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) – und verzichtet auf konkrete Vorschriften zur Reduktion unnötiger Lichtemissionen.

In der Luzerner Sternwarte kenne ich mich aus – hier habe ich über viele Jahre öffentliche Führungen gemacht. (Bild: Michele Keller)

„Der wirksame Schutz der Nacht ist längst überfällig“, sagt SP-Kantonsrat und Astrophysiker Marc Horat, der das Planetarium im Verkehrshaus leitet. „Andere Kantone wie Aargau, Zürich, Genf oder Fribourg gehen mit gutem Beispiel voran und haben klare Regeln geschaffen. Luzern hinkt hinterher – dabei ist der gesetzliche Spielraum längst vorhanden.“

Die SP-Motion verlangt, dass die Empfehlungen des Bundes verbindlich in kantonales Recht überführt und durch weitergehende Massnahmen ergänzt werden. Dazu gehören unter anderem gesetzlich festgelegte Ausschaltzeiten für nicht sicherheitsrelevante Beleuchtungen wie Schaufenster oder Werbescreens (z. B. zwischen 22:00 und 06:00 Uhr), eine konsequente Bewilligungspflicht für besonders emissionsintensive Anlagen wie Reklameleuchten sowie der Schutz empfindlicher Gebiete durch sogenannte Dunkelschutzzonen im Richtplan. Auch der verbindliche Einsatz der SIA-Norm 491 («Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum») in Bau- und Nutzungsplanungen wird gefordert.

Internationale Beispiele wie Österreich, konkrete kantonale Umsetzungen in Genf, Aargau und Zürich oder Städte wie Bern und Luzern zeigen: Lichtemissionen lassen sich mit gut ausgestalteten Vorgaben reduzieren – ohne Einschränkungen für die Sicherheit oder das gesellschaftliche Leben.

„Wir müssen die Nacht als schützenswerten Raum ernst nehmen“, so Horat. „Mit einer klaren gesetzlichen Grundlage kann Luzern zum Vorbild werden – für Mensch, Natur und die nachfolgenden Generationen.“