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Mehr Solarstrom im Kanton Luzern – mein Vorstoss für eine zukunftsgerichtete Klimapolitik

Heute steht der Kanton Luzern vor einer zentralen Herausforderung und zugleich einer grossen Chance: Wie schaffen wir es, den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen, dabei unsere Netze stabil zu halten und gleichzeitig die Menschen, die bereits in Solarenergie investiert haben, nicht allein zu lassen? Mit meinem Postulat „Einsatz von Mitteln des Klimafonds für die Umrüstung und den Ausbau bestehender PV-Anlagen“ habe ich genau dieses Ziel in den Fokus gerückt.

Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine neue, bundesweite gesetzliche Regelung zur Solarstromeinspeisung in Kraft: Alle Solaranlagen dürfen künftig nur noch maximal 70 % ihrer Modul-Leistung ins Netz einspeisen. Diese Massnahme dient dazu, Spitzenlasten im Verteilnetz zu dämpfen, das Netz zu entlasten und Platz für zusätzliche Anlagen zu schaffen. Die Regelung ist Teil des neuen Stromgesetzes, das von der Schweizer Stimmbevölkerung getragen wurde und nun von Energieversorgern wie der CKW und weiteren Netzbetreibern umgesetzt wird. 

Für neu installierte Anlagen gilt die Regel bereits ab 2026, für bestehende Anlagen soll sie in den kommenden Jahren ausgeweitet werden. Das Ziel ist richtig und wichtig – um die Energiewende voranzutreiben und Netzengpässe zu vermeiden. Allerdings bringt die Abregelung für Betreiberinnen und Betreiber wirtschaftliche Einbussen von bis zu etwa 3 % der Jahresproduktion mit sich – und das ohne gesetzliche Entschädigungspflicht für Netzbetreiber. Deshalb braucht es nun eine klare und gerechte kantonale Antwort.

Was mein Postulat fordert

Mein Vorstoss an den Luzerner Regierungsrat setzt an genau dieser Stelle an:
Bestehende Produzenten sollen beim Übergang unterstützt werden – und zugleich der Ausbau der Solarstromproduktion verstärkt werden.

Konkret fordert mein Postulat:

  • Fördermittel aus dem kantonalen Klimafonds sollen zur Verfügung gestellt werden, um die technische Umrüstung bestehender PV-Anlagen auf die neue Einspeiseregelung zu erleichtern.
  • Entscheidend dabei: Die Förderung soll an zusätzliche Wirkungen gekoppelt werden, nämlich an einen Ausbau der bestehenden Anlage – z. B. um 3–5 % mehr Leistung,
    oder an die Installation lokaler Speichersysteme, die helfen, Netzspitzen zu reduzieren und den Eigenverbrauch zu erhöhen.
  • Damit soll die wirtschaftliche Belastung durch die Abregelung kompensiert, gleichzeitig aber zusätzlicher Nutzen für Netz und Klima geschaffen werden.
  • Der Regierungsrat soll im Rahmen des Postulats einen konkreten Antrag mit klaren Förderkriterien, einem Budgetbedarf, einem Zeitplan und einer einfachen administrativen Abwicklung vorlegen.

Warum dieses Modell funktioniert

Dieses Vorgehen schafft mehrwertorientierte Anreize statt pauschaler Subventionen. Es kombiniert:

  • Netzentlastung durch regelkonforme Umrüstung,
  • Mehr Solarleistung auf den Dächern,
  • lokale Speicherung zur besseren Nutzung vor Ort,
  • und wirtschaftliche Sicherheit für PV-Betreiberinnen und -Betreiber im Übergang zu den neuen Regeln.

Ein solcher struktureller Anreiz ist besonders wichtig, um Vertrauen in die Energie- und Klimapolitik zu stärken und Investitionen in erneuerbare Energien attraktiv zu halten. Der Vorschlag ist bewusst so formuliert, dass er nicht nur von der SP, sondern auch von bürgerlichen Parteien, insbesondere der Mitte, unterstützt werden kann. Denn er verbindet ökologische Ziele mit wirtschaftlicher Vernunft:

  • Er honoriert bestehende Investitionen,
  • vermeidet unnötige Belastungen für Anlagenbetreiber,
  • fördert zusätzlichen PV-Ausbau und Speicherlösungen,
  • und nutzt gezielt Mittel aus dem Klimafonds ohne neue Belastungen für den Kantonshaushalt.

Fazit: Für eine pragmatische Energiewende im Kanton Luzern

Mit meinem Vorstoss setzen wir ein starkes Signal für eine nachhaltige, gerechte und zukunftsgerichtete Energiepolitik im Kanton Luzern. Es geht nicht nur darum, dass Photovoltaik beiträgt, den Klimawandel zu bekämpfen. Es geht auch darum, bestehende Solarproduzenten nicht zu bestrafen, sondern auf dem Weg in eine erneuerbare Energiezukunft zu unterstützen.

Ich freue mich auf den Dialog mit der Bevölkerung, den Partnern der Energiebranche und den politischen Kolleginnen und Kollegen, um dieses Ziel gemeinsam umzusetzen.

Klimaneutralität muss gefördert werden und attraktiv sein – aber auch sozial gerecht

Ich unterstütze die kantonale Energiegesetz-Revision, verlange jedoch eine verbindliche soziale Abfederung und ambitioniertere Ziele. Hier die Medienmitteilung der SP Kanton Luzern.

Die SP Kanton Luzern begrüsst die vorgeschlagene zweite Etappe der Revision des kantonalen Energiegesetzes (KEnG). Die Vorlage des Regierungsrats geht in die richtige Richtung: Der konsequente Umbau hin zu einer fossilfreien Wärmeerzeugung und verbindliche Klimaziele sind dringend notwendig. Die SP unterstützt die Revision deshalb im Grundsatz. Sie stellt jedoch klare Forderungen, um die Energiewende sozial gerecht, ambitioniert und praxistauglich zu gestalten.

Die Energiewende darf nicht auf Kosten der Mietenden gehen. Wir wollen Klimaschutz mit sozialer Gerechtigkeit verbinden – und nicht gegeneinander ausspielen“, sagt Marc Horat, Kantonsrat und Mitglied der Kommission für Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK).

Soziale Verträglichkeit als Kernforderung

Energetische Sanierungen und Heizungsersatzmassnahmen dürfen nicht zu Mietzinserhöhungen oder Verdrängung führen. Fördermittel sollen deshalb an Mietzinsneutralität gekoppelt werden, insbesondere bei preisgünstigem Wohnraum. Zudem fordert die SP eine gezielte Unterstützung von Eigentümer:innen mit tiefer Finanzkraft sowie von gemeinnützigen Bauträgern.

Kanton soll bis 2040 klimaneutral sein

Die SP fordert, dass der Kanton Luzern als Verwaltungseinheit bis spätestens 2040 klimaneutral arbeitet – und dass diese Vorbildpflicht auch für ausgelagerte Betriebe wie das Luzerner Kantonsspital (LUKS) oder die Luzerner Kantonalbank (LUKB) gilt. Der Klimaschutz muss in der öffentlichen Verwaltung und den ausgelagerten Betrieben konsequent vorgelebt werden.

Wenn der Kanton glaubwürdig sein  will, muss er selbst vorangehen. Klimaneutralität bis 2040, auch für die ausgelagerten Betriebe, ist realistisch und notwendig“, so Horat.

Die SP verlangt in ihrer Vernehmlassungsantwort verbindliche kantonale Ziele zur Erhöhung der Sanierungsquote von Heizsystemen und Wärmedämmung sowie zur Senkung des Energieverbrauchs. Neben den betrieblichen Emissionen müssen künftig auch graue Energie und graue Treibhausgasemissionen berücksichtigt werden.

Förderung und Monitoring

Um die Energiewende sozial abzufedern, sollen Zuschüsse und zinslose Darlehen für einkommensschwache Eigentümer:innen und gemeinnützige Bauträger ausgebaut werden. Ein degressives Fördermodell soll zusätzliche Anreize für rasches Handeln schaffen.Zudem fordert die SP einen jährlichen Treibhausgas-Budgetbericht zur Überprüfung der Zielerreichung entlang des 1.5-Grad-Pfads sowie eine Berichtspflicht über Mietpreisentwicklungen nach Sanierungen.

Praxisnahe Umsetzung und Innovation

Für eine wirksame, aber faire Umsetzung braucht es:

  • Investitionssicherheit für Wärmeverbunde, mit klaren und stabilen Rahmenbedingungen.
  • Nutzung von PV-Überschussstrom für Wärmespeicherung und Förderung lokaler Speicherlösungen in ZEVs und LEGs.
  • Anreize für frühzeitigen Heizungsersatz, beispielsweise über degressive Fördermodelle.
  • Ausbau der kantonalen Beratungsangebote für Eigentümer:innen und Gemeinden.

Zusätzliche Forderungen: Solarstrom, Speicher, klimaneutrales Heizen im Freien

Neben den eigentlichen Revisionsinhalten schlägt die SP zwei Ergänzungen vor:

  • Elektrizitätswerke sollen Solarstrom vollständig abnehmen und bei Bedarf zusätzliche Kapazitäten oder Speicher aufbauen müssen.
  • Heizungen im Freien sollen nur mit erneuerbarer Energie und effizienter Technik betrieben werden dürfen.

Diese Massnahmen beschleunigen den Ausbau erneuerbarer Energien, verbessern die Netzstabilität und verhindern unnötige Energieverluste.

Die SP Kanton Luzern unterstützt die Energiegesetz-Revision klar, fordert aber verbindliche soziale und ökologische Ergänzungen.

Klimaschutz funktioniert nur, wenn er gerecht ist – ökologisch, wirtschaftlich und sozial“, fasst Marc Horat zusammen.

Mit dieser Haltung will die SP sicherstellen, dass die Luzerner Energiewende gemeinsam, wirksam und fair gelingt.

Ich begrüsse die neue Regelung zu Plakaten und Fahnen – mahne jedoch zur Wachsamkeit

Ich begrüsse die vom Regierungsrat vorgeschlagene Änderung der Reklameverordnung, welche politische Meinungsäusserungen im öffentlichen Raum künftig liberaler regelt. Ich sehe darin einen überfälligen Schritt zur Stärkung der Meinungsfreiheit, fordere jedoch gleichzeitig klare Vollzugshilfen, damit diese Öffnung nicht zur Einschränkung unliebsamer Inhalte missbraucht wird. Hier die Medienmitteilung der SP Kanton Luzern:

Neu sollen politische Meinungsäusserungen wie Fahnen oder Plakate auch dann zulässig sein, wenn sie sich nicht auf eine konkrete Abstimmung oder Wahl beziehen. «Diese Ergänzung schafft Rechtssicherheit für zivilgesellschaftliche Akteure, die sich im öffentlichen Raum engagieren – sei es für Gleichstellung, Klimaschutz oder Menschenrechte», so SP-Kantonsrat Marc Horat. 

In der Praxis wird die Unterscheidung zwischen bewilligungsfreier Meinungsäusserung und bewilligungspflichtiger Werbung zu Unklarheiten führen. Die Partei fordert, dass die Gemeinden und Städte bei der Umsetzung kohärent vorgehen und verlangt vom Kanton eine klare Vollzugshilfe, um Willkür wie beispielsweise eine politisch gefärbte Bewilligungspraxis zu verhindern.

Die SP setzt sich weiterhin für einen vielfältigen, demokratischen öffentlichen Raum ein, in dem gesellschaftliche Anliegen sichtbar und hörbar bleiben. Meinungsfreiheit darf nicht vom Inhalt oder vom Erscheinungsbild abhängen. «Politische Sichtbarkeit im öffentlichen Raum ist kein Privileg, sondern ein Grundrecht», hält Kantonsrat Marc Horat fest.

Ein Boden-Phosphat-Monitoring zum Schutz der Mittelland-Seen ist dringend notwendig

Die Luzerner Mittelland-Seen stehen seit Jahrzehnten unter Dauerstress. Der ökologische Zustand von Baldegger-, Sempacher- und Hallwilersee ist seit den 1970er-Jahren ein Dauerthema – Symbol für das Versagen einer Agrarpolitik, die zu lange auf Wachstum statt auf Nachhaltigkeit gesetzt hat. Noch immer drohen die Seen zu kippen. Und noch immer kostet ihre künstliche Rettung – in Form von millionenteuren Belüftungsanlagen – die Öffentlichkeit jedes Jahr viel Geld. Die Ursachen der Belastung müssen wieder systematisch an der Quelle gemessen werden – im Boden. Hier die Medienmitteilung der SP Kanton Luzern:

Der Kantonsrat Marc Horat (SP) hat in der laufenden Session ein Postulat eingereicht, das den Regierungsrat auffordert, gemeinsam mit wissenschaftlichen Partner:innen wie beispielsweise der ETH Zürich ein Monitoring-System für den Phosphatgehalt in Böden rund um die Mittelland-Seen aufzubauen. „Seit Jahrzehnten beobachten wir die Symptome in den Seen. Doch wie sich die Phosphatbelastung im Boden entwickelt, also an der eigentlichen Quelle, wissen wir schlicht nicht, weil die systematische Überwachung dieser Werte vor Jahren eingestellt wurde“, sagt Horat. Dabei sind diese Informationen zentral, um die Wirkung von laufenden Massnahmenpaketen, Agrarprogrammen oder Düngeregeln überhaupt bewerten zu können.

Teure Symptom- statt Ursachenbekämpfung

Heute basiert das kantonale Phosphorprojekt auf gezielten Fördermassnahmen für Landwirt:innen. Diese sind sinnvoll – doch ihre Wirksamkeit lässt sich kaum nachweisen, solange keine bodennahe Datengrundlage existiert. „Es ist ein Blindflug. Wir geben viel Geld aus, wissen aber nicht, ob sich die Situation lokal im Boden verbessert. Das ist ein unhaltbarer Zustand“, betont Horat. Dabei liegt eine Lösung auf der Hand: Ein Wiederaufnehmen des systematischen Bodenmonitorings, das den Verlauf des Phosphatgehalts über Jahre dokumentiert, würde Transparenz schaffen und die langfristige Wirksamkeit von Massnahmen beurteilbar machen.

Ein entsprechender wissenschaftlicher Bericht im Rahmen des Luzerner Phosphorprojekts kommt zum gleichen Schluss: Es fehlen aktuelle belastbare Daten zu den Phosphorvorräten in Böden – obwohl gerade diese entscheidend für den Eintrag in Seen und Flüsse sind.

Seen schützen heisst Verantwortung übernehmen

Die SP fordert, dass der Kanton Luzern Verantwortung übernimmt – für das ökologische Erbe, für die Lebensqualität der Bevölkerung und für die Zukunft der nächsten Generationen. „Es kann nicht sein, dass wir jedes Jahr Millionen in technische Notlösungen investieren, aber gleichzeitig keinen Überblick darüber haben, ob wirklich nachhaltiger gewirtschaftet wird“, so Horat. Es braucht klare Rahmenbedingungen und Unterstützung – aber auch Kontrolle.

Die sozialdemokratische Fraktion ist überzeugt: Der Schutz unserer Seen gelingt nur, wenn wir die Ursachen der Belastung konsequent anpacken. Dazu gehört, dass wir wissen, was in unseren Böden geschieht. Die Zeit der halben Lösungen ist vorbei.

Lichtverschmutzung wirksam reduzieren – Ich fordere verbindliche gesetzliche Massnahmen

Mit einer Motion fordere ich den Regierungsrat auf, endlich verbindliche Regeln zur Reduktion der Lichtverschmutzung im Kanton Luzern zu schaffen. Die bisherigen Empfehlungen des Bundes reichen nicht aus, um die zunehmende Belastung für Mensch, Tier und Umwelt wirksam zu bekämpfen Hier die Medienmittelung dazu der SP Kanton Luzern.

Die Thematik wurde auch von der Presse aufgegriffen, beispielsweise von zentralplus.

Die hellgelbe Fläche zeigt die Fläche, die beleuchtet werden soll – dass die dunkelgelbe und orange Fläche ebenfalls erhellt wird, ist eigentlich unnötig. (Bild: Grafik: Bundesamt für Umwelt)

Lichtverschmutzung ist ein wachsendes Umweltproblem. Die künstliche Aufhellung der Nacht beeinträchtigt den natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus von Menschen und Tieren, gefährdet die Biodiversität und hat negative Auswirkungen auf Gesundheit und Energieverbrauch. Trotzdem stützt sich der Kanton Luzern bislang auf unverbindliche Empfehlungen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) – und verzichtet auf konkrete Vorschriften zur Reduktion unnötiger Lichtemissionen.

In der Luzerner Sternwarte kenne ich mich aus – hier habe ich über viele Jahre öffentliche Führungen gemacht. (Bild: Michele Keller)

„Der wirksame Schutz der Nacht ist längst überfällig“, sagt SP-Kantonsrat und Astrophysiker Marc Horat, der das Planetarium im Verkehrshaus leitet. „Andere Kantone wie Aargau, Zürich, Genf oder Fribourg gehen mit gutem Beispiel voran und haben klare Regeln geschaffen. Luzern hinkt hinterher – dabei ist der gesetzliche Spielraum längst vorhanden.“

Die SP-Motion verlangt, dass die Empfehlungen des Bundes verbindlich in kantonales Recht überführt und durch weitergehende Massnahmen ergänzt werden. Dazu gehören unter anderem gesetzlich festgelegte Ausschaltzeiten für nicht sicherheitsrelevante Beleuchtungen wie Schaufenster oder Werbescreens (z. B. zwischen 22:00 und 06:00 Uhr), eine konsequente Bewilligungspflicht für besonders emissionsintensive Anlagen wie Reklameleuchten sowie der Schutz empfindlicher Gebiete durch sogenannte Dunkelschutzzonen im Richtplan. Auch der verbindliche Einsatz der SIA-Norm 491 («Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum») in Bau- und Nutzungsplanungen wird gefordert.

Internationale Beispiele wie Österreich, konkrete kantonale Umsetzungen in Genf, Aargau und Zürich oder Städte wie Bern und Luzern zeigen: Lichtemissionen lassen sich mit gut ausgestalteten Vorgaben reduzieren – ohne Einschränkungen für die Sicherheit oder das gesellschaftliche Leben.

„Wir müssen die Nacht als schützenswerten Raum ernst nehmen“, so Horat. „Mit einer klaren gesetzlichen Grundlage kann Luzern zum Vorbild werden – für Mensch, Natur und die nachfolgenden Generationen.“