Mit einer Motion habe ich den Luzerner Regierungsrat aufgefordert, verbindliche gesetzliche Grundlagen zur Reduktion der Lichtverschmutzung im Kanton Luzern zu schaffen. Ziel meines Vorstosses ist es, die bestehenden Empfehlungen des Bundes nicht nur freiwillig anzuwenden, sondern verbindlich im kantonalen Recht zu verankern und durch weitergehende Massnahmen zu ergänzen.
Die Antwort des Regierungsrats zeigt zwar, dass das Problem grundsätzlich anerkannt wird – zufriedenstellend ist sie jedoch nicht.
Ein wachsendes Umweltproblem
Lichtverschmutzung gehört zu den am schnellsten zunehmenden Umweltbelastungen unserer Zeit. Studien zeigen, dass sich die nach oben gerichteten Lichtemissionen in der Schweiz in den letzten Jahrzehnten mehr als verdoppelt haben. Gleichzeitig verschwindet die natürliche Nachtdunkelheit immer mehr: Im Mittelland gibt es seit vielen Jahren kaum noch Orte, an denen der Nachthimmel wirklich dunkel ist.
Die Folgen sind weitreichend. Künstliches Licht in der Nacht stört den natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus von Menschen und Tieren, beeinflusst den Vogelzug, führt zu massiven Verlusten bei Insektenpopulationen und verändert ganze Ökosysteme. Gerade nachtaktive Arten reagieren empfindlich auf künstliche Beleuchtung. Lichtverschmutzung ist deshalb nicht nur ein ästhetisches Problem – sie ist eine ernsthafte Herausforderung für Biodiversität, Gesundheit und Energieeffizienz.

Empfehlungen des Bundes reichen nicht aus
Der Regierungsrat argumentiert in seiner Antwort, dass bereits heute bei Baugesuchen Auflagen zu Beleuchtungsanlagen gemacht werden und dass sich der Kanton dabei auf die Vollzugshilfe des Bundesamts für Umwelt sowie auf Normen wie die SIA-Norm 491 abstützt.
Das ist grundsätzlich richtig – aber es bleibt ein freiwilliger und fallweiser Ansatz. Die Empfehlungen des Bundes sind nicht verbindlich. Ohne klare gesetzliche Grundlage hängt die Umsetzung stark vom Einzelfall und vom Engagement einzelner Behörden ab. Genau deshalb habe ich gefordert, diese Empfehlungen verbindlich ins kantonale Recht zu überführen.
Der Regierungsrat verweist zudem auf eine geplante Anpassung der kantonalen Umweltschutzverordnung. Darin soll unter anderem ein Verbot von sogenannten Skybeamern – also in den Himmel gerichteten Lichtstrahlern – aufgenommen werden.
Das ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, greift aber deutlich zu kurz. Lichtverschmutzung entsteht nicht nur durch spektakuläre Einzelanlagen wie Skybeamer, sondern vor allem durch die Summe vieler alltäglicher Lichtquellen: Fassadenbeleuchtungen, überdimensionierte Reklamen, unnötig helle Strassen- oder Gartenbeleuchtungen und schlecht ausgerichtete Leuchten.
Andere Kantone gehen deutlich weiter
Während Luzern weiterhin auf unverbindliche Empfehlungen setzt, haben andere Kantone bereits konkrete gesetzliche Regelungen eingeführt.
So enthält etwa der Kanton Aargau seit Jahren Bestimmungen zu Lichtemissionen im Umweltschutzgesetz. Genf hat Ausschaltzeiten für Werbebeleuchtungen festgelegt, Fribourg berücksichtigt den Schutz des Vogelzugs, und der Kanton Zürich plant im Richtplan sogar spezielle Dunkelschutzzonen.
Diese Beispiele zeigen: Der rechtliche Spielraum ist vorhanden – man muss ihn nur nutzen.
Ein kommunales Flickwerk reicht nicht
Der Regierungsrat verweist in seiner Antwort auch darauf, dass einzelne Gemeinden bereits Regelungen in ihren Bau- und Zonenordnungen aufgenommen haben.
Doch gerade hier liegt ein grundlegendes Problem: Lichtverschmutzung macht nicht an Gemeindegrenzen halt.Lichtemissionen wirken über grosse Distanzen und beeinflussen ganze Landschaftsräume. Eine helle Anlage in einer Gemeinde kann die Nachtdunkelheit im Umkreis von mehreren Kilometern beeinträchtigen.
Deshalb ist ein kommunales Flickwerk von Einzelregelungen nicht ausreichend. Wenn jede Gemeinde eigene Vorschriften erlässt – oder eben auch nicht – entsteht ein uneinheitlicher und wenig wirksamer Vollzug.
Der Schutz der Nacht muss deshalb koordiniert auf kantonaler Ebene erfolgen. Nur so lassen sich klare Rahmenbedingungen schaffen, die für alle Gemeinden gelten und die Wirkung von Lichtemissionen tatsächlich reduzieren.
Warum ich an meiner Motion festhalte
Ich begrüsse, dass der Regierungsrat einzelne Massnahmen prüfen will. Doch der vorgeschlagene Ansatz bleibt zu vorsichtig und wird der Dimension des Problems nicht gerecht.
Mit einem Verbot von Skybeamern allein ist es nicht getan. Es braucht verbindliche Regeln für den Umgang mit künstlicher Beleuchtung – etwa klare Anforderungen an Aussenbeleuchtungen, zeitliche Begrenzungen für nicht sicherheitsrelevante Beleuchtung oder planerische Instrumente zum Schutz besonders dunkler Landschaftsräume.
Genau deshalb werde ich im Kantonsrat an der vollständigen Erheblicherklärung meiner Motion festhalten.
Der Schutz der Nacht ist kein Luxus. Er ist ein wichtiger Beitrag zur Biodiversität, zur Lebensqualität der Bevölkerung und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Energie. Der Kanton Luzern sollte hier eine aktive Rolle übernehmen – und nicht darauf warten, dass einzelne Gemeinden das Problem alleine lösen.
