Kategorie: Energie

Mehr Solarstrom im Kanton Luzern – mein Vorstoss für eine zukunftsgerichtete Klimapolitik

Heute steht der Kanton Luzern vor einer zentralen Herausforderung und zugleich einer grossen Chance: Wie schaffen wir es, den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen, dabei unsere Netze stabil zu halten und gleichzeitig die Menschen, die bereits in Solarenergie investiert haben, nicht allein zu lassen? Mit meinem Postulat „Einsatz von Mitteln des Klimafonds für die Umrüstung und den Ausbau bestehender PV-Anlagen“ habe ich genau dieses Ziel in den Fokus gerückt.

Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine neue, bundesweite gesetzliche Regelung zur Solarstromeinspeisung in Kraft: Alle Solaranlagen dürfen künftig nur noch maximal 70 % ihrer Modul-Leistung ins Netz einspeisen. Diese Massnahme dient dazu, Spitzenlasten im Verteilnetz zu dämpfen, das Netz zu entlasten und Platz für zusätzliche Anlagen zu schaffen. Die Regelung ist Teil des neuen Stromgesetzes, das von der Schweizer Stimmbevölkerung getragen wurde und nun von Energieversorgern wie der CKW und weiteren Netzbetreibern umgesetzt wird. 

Für neu installierte Anlagen gilt die Regel bereits ab 2026, für bestehende Anlagen soll sie in den kommenden Jahren ausgeweitet werden. Das Ziel ist richtig und wichtig – um die Energiewende voranzutreiben und Netzengpässe zu vermeiden. Allerdings bringt die Abregelung für Betreiberinnen und Betreiber wirtschaftliche Einbussen von bis zu etwa 3 % der Jahresproduktion mit sich – und das ohne gesetzliche Entschädigungspflicht für Netzbetreiber. Deshalb braucht es nun eine klare und gerechte kantonale Antwort.

Was mein Postulat fordert

Mein Vorstoss an den Luzerner Regierungsrat setzt an genau dieser Stelle an:
Bestehende Produzenten sollen beim Übergang unterstützt werden – und zugleich der Ausbau der Solarstromproduktion verstärkt werden.

Konkret fordert mein Postulat:

  • Fördermittel aus dem kantonalen Klimafonds sollen zur Verfügung gestellt werden, um die technische Umrüstung bestehender PV-Anlagen auf die neue Einspeiseregelung zu erleichtern.
  • Entscheidend dabei: Die Förderung soll an zusätzliche Wirkungen gekoppelt werden, nämlich an einen Ausbau der bestehenden Anlage – z. B. um 3–5 % mehr Leistung,
    oder an die Installation lokaler Speichersysteme, die helfen, Netzspitzen zu reduzieren und den Eigenverbrauch zu erhöhen.
  • Damit soll die wirtschaftliche Belastung durch die Abregelung kompensiert, gleichzeitig aber zusätzlicher Nutzen für Netz und Klima geschaffen werden.
  • Der Regierungsrat soll im Rahmen des Postulats einen konkreten Antrag mit klaren Förderkriterien, einem Budgetbedarf, einem Zeitplan und einer einfachen administrativen Abwicklung vorlegen.

Warum dieses Modell funktioniert

Dieses Vorgehen schafft mehrwertorientierte Anreize statt pauschaler Subventionen. Es kombiniert:

  • Netzentlastung durch regelkonforme Umrüstung,
  • Mehr Solarleistung auf den Dächern,
  • lokale Speicherung zur besseren Nutzung vor Ort,
  • und wirtschaftliche Sicherheit für PV-Betreiberinnen und -Betreiber im Übergang zu den neuen Regeln.

Ein solcher struktureller Anreiz ist besonders wichtig, um Vertrauen in die Energie- und Klimapolitik zu stärken und Investitionen in erneuerbare Energien attraktiv zu halten. Der Vorschlag ist bewusst so formuliert, dass er nicht nur von der SP, sondern auch von bürgerlichen Parteien, insbesondere der Mitte, unterstützt werden kann. Denn er verbindet ökologische Ziele mit wirtschaftlicher Vernunft:

  • Er honoriert bestehende Investitionen,
  • vermeidet unnötige Belastungen für Anlagenbetreiber,
  • fördert zusätzlichen PV-Ausbau und Speicherlösungen,
  • und nutzt gezielt Mittel aus dem Klimafonds ohne neue Belastungen für den Kantonshaushalt.

Fazit: Für eine pragmatische Energiewende im Kanton Luzern

Mit meinem Vorstoss setzen wir ein starkes Signal für eine nachhaltige, gerechte und zukunftsgerichtete Energiepolitik im Kanton Luzern. Es geht nicht nur darum, dass Photovoltaik beiträgt, den Klimawandel zu bekämpfen. Es geht auch darum, bestehende Solarproduzenten nicht zu bestrafen, sondern auf dem Weg in eine erneuerbare Energiezukunft zu unterstützen.

Ich freue mich auf den Dialog mit der Bevölkerung, den Partnern der Energiebranche und den politischen Kolleginnen und Kollegen, um dieses Ziel gemeinsam umzusetzen.

Klimaneutralität muss gefördert werden und attraktiv sein – aber auch sozial gerecht

Ich unterstütze die kantonale Energiegesetz-Revision, verlange jedoch eine verbindliche soziale Abfederung und ambitioniertere Ziele. Hier die Medienmitteilung der SP Kanton Luzern.

Die SP Kanton Luzern begrüsst die vorgeschlagene zweite Etappe der Revision des kantonalen Energiegesetzes (KEnG). Die Vorlage des Regierungsrats geht in die richtige Richtung: Der konsequente Umbau hin zu einer fossilfreien Wärmeerzeugung und verbindliche Klimaziele sind dringend notwendig. Die SP unterstützt die Revision deshalb im Grundsatz. Sie stellt jedoch klare Forderungen, um die Energiewende sozial gerecht, ambitioniert und praxistauglich zu gestalten.

Die Energiewende darf nicht auf Kosten der Mietenden gehen. Wir wollen Klimaschutz mit sozialer Gerechtigkeit verbinden – und nicht gegeneinander ausspielen“, sagt Marc Horat, Kantonsrat und Mitglied der Kommission für Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK).

Soziale Verträglichkeit als Kernforderung

Energetische Sanierungen und Heizungsersatzmassnahmen dürfen nicht zu Mietzinserhöhungen oder Verdrängung führen. Fördermittel sollen deshalb an Mietzinsneutralität gekoppelt werden, insbesondere bei preisgünstigem Wohnraum. Zudem fordert die SP eine gezielte Unterstützung von Eigentümer:innen mit tiefer Finanzkraft sowie von gemeinnützigen Bauträgern.

Kanton soll bis 2040 klimaneutral sein

Die SP fordert, dass der Kanton Luzern als Verwaltungseinheit bis spätestens 2040 klimaneutral arbeitet – und dass diese Vorbildpflicht auch für ausgelagerte Betriebe wie das Luzerner Kantonsspital (LUKS) oder die Luzerner Kantonalbank (LUKB) gilt. Der Klimaschutz muss in der öffentlichen Verwaltung und den ausgelagerten Betrieben konsequent vorgelebt werden.

Wenn der Kanton glaubwürdig sein  will, muss er selbst vorangehen. Klimaneutralität bis 2040, auch für die ausgelagerten Betriebe, ist realistisch und notwendig“, so Horat.

Die SP verlangt in ihrer Vernehmlassungsantwort verbindliche kantonale Ziele zur Erhöhung der Sanierungsquote von Heizsystemen und Wärmedämmung sowie zur Senkung des Energieverbrauchs. Neben den betrieblichen Emissionen müssen künftig auch graue Energie und graue Treibhausgasemissionen berücksichtigt werden.

Förderung und Monitoring

Um die Energiewende sozial abzufedern, sollen Zuschüsse und zinslose Darlehen für einkommensschwache Eigentümer:innen und gemeinnützige Bauträger ausgebaut werden. Ein degressives Fördermodell soll zusätzliche Anreize für rasches Handeln schaffen.Zudem fordert die SP einen jährlichen Treibhausgas-Budgetbericht zur Überprüfung der Zielerreichung entlang des 1.5-Grad-Pfads sowie eine Berichtspflicht über Mietpreisentwicklungen nach Sanierungen.

Praxisnahe Umsetzung und Innovation

Für eine wirksame, aber faire Umsetzung braucht es:

  • Investitionssicherheit für Wärmeverbunde, mit klaren und stabilen Rahmenbedingungen.
  • Nutzung von PV-Überschussstrom für Wärmespeicherung und Förderung lokaler Speicherlösungen in ZEVs und LEGs.
  • Anreize für frühzeitigen Heizungsersatz, beispielsweise über degressive Fördermodelle.
  • Ausbau der kantonalen Beratungsangebote für Eigentümer:innen und Gemeinden.

Zusätzliche Forderungen: Solarstrom, Speicher, klimaneutrales Heizen im Freien

Neben den eigentlichen Revisionsinhalten schlägt die SP zwei Ergänzungen vor:

  • Elektrizitätswerke sollen Solarstrom vollständig abnehmen und bei Bedarf zusätzliche Kapazitäten oder Speicher aufbauen müssen.
  • Heizungen im Freien sollen nur mit erneuerbarer Energie und effizienter Technik betrieben werden dürfen.

Diese Massnahmen beschleunigen den Ausbau erneuerbarer Energien, verbessern die Netzstabilität und verhindern unnötige Energieverluste.

Die SP Kanton Luzern unterstützt die Energiegesetz-Revision klar, fordert aber verbindliche soziale und ökologische Ergänzungen.

Klimaschutz funktioniert nur, wenn er gerecht ist – ökologisch, wirtschaftlich und sozial“, fasst Marc Horat zusammen.

Mit dieser Haltung will die SP sicherstellen, dass die Luzerner Energiewende gemeinsam, wirksam und fair gelingt.

Ich begrüsse die Revision des Energiegesetzes – fordere aber klare Massnahmen für sozialen Ausgleich

Ich unterstütze die vom Regierungsrat vorgeschlagene Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes (KEnG) in ihrer grundsätzlichen Stossrichtung. Die zweite Etappe der Energiestrategie, welche insbesondere den Ersatz fossiler Heizsysteme und höhere energetische Standards im Gebäudesektor vorsieht, ist aus meiner Sicht ein längst überfälliger Schritt auf dem Weg zu einer klimagerechten Zukunft. Hier die Medienmitteilung der SP Kanton Luzern:

«Der Gebäudesektor ist einer der grössten CO₂-Verursacher im Kanton. Es ist richtig und notwendig, dass der Kanton hier mutige Schritte unternimmt und fossile Heizsysteme auslaufen lässt», so Marc Horat, Kantonsrat und Mitglied der Kommission für Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK).

Die SP hat sich in früheren Abstimmungen und politischen Debatten stets für eine konsequente Energiewende ausgesprochen – und sie tut dies auch jetzt. Die geplante Revision bringt den Kanton Luzern in Einklang mit der Energiestrategie 2050 des Bundes und leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der kantonalen Klimaziele.

Soziale Gerechtigkeit darf nicht unter die Räder kommen

Während die SP die inhaltliche Richtung der Vorlage klar unterstützt, warnt sie gleichzeitig vor möglichen sozialen Verwerfungen: Energetische Sanierungen dürfen nicht zu steigenden Mieten und einer Verdrängung von Mietenden führen. In einem angespannten Wohnungsmarkt wie demjenigen des Kantons Luzern darf die ökologische Transformation nicht zulasten der Schwächsten gehen.

«Wer im Namen des Klimas saniert, darf nicht gleichzeitig günstigen Wohnraum vernichten. Klimaschutz und Mieterschutz müssen Hand in Hand gehen», fordert Horat.

Konkret fordert die SP Kanton Luzern:

  • Mieterschutz bei Sanierungen: Sanierungen, die mit öffentlichen Geldern gefördert werden, sollen nur dann zulässig sein, wenn keine überproportionalen Mietzinserhöhungen resultieren oder diese sozial abgefedert werden.
  • Sozial gestaffelte Umsetzungspflichten: Eigentümer:innen mit geringer Finanzkraft oder gemeinnützige Bauträger sollen längere Fristen oder vereinfachte Verfahren erhalten, gekoppelt an gezielte Förderinstrumente.
  • Förderpolitik mit sozialem Fokus: Die kantonalen Fördergelder müssen ausgebaut und stärker auf einkommensschwache Haushalte ausgerichtet werden – insbesondere durch zinslose Darlehen und Investitionsbeiträge für den preisgünstigen Mietwohnungsbau.
  • Transparenz und Kontrolle: Der Kanton soll regelmässig die Auswirkungen der Gesetzesrevision auf die Mietpreisentwicklung erfassen und offenlegen. Nur so lassen sich Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und Gegenmassnahmen ergreifen.
  • Beratungspflicht und Informationsangebote: Hauseigentümer:innen sollen frühzeitig, kostenlos und verbindlich über Fördermöglichkeiten, gesetzliche Vorgaben und sozial verträgliche Sanierungsstrategien informiert werden.

Verantwortung von Politik und Gesellschaft

Die SP Kanton Luzern appelliert an die Verantwortung aller politischen Kräfte, die Energiewende nicht nur ökologisch, sondern auch sozial nachhaltig zu gestalten. Ein ambitioniertes Energiegesetz, das auf breite Akzeptanz stossen soll, muss soziale Realitäten berücksichtigen – und darf nicht auf dem Rücken der Mietenden realisiert werden. «Die Klimakrise ist real – aber soziale Schieflagen sind es auch. Beide Herausforderungen verdienen eine Politik, die hinschaut, eingreift und gerechte Lösungen schafft», fasst Marc Horat zusammen.